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Ökologischer Wirtschaftsblog

neuen Gebaeudemodernisierungsgesetz GMG

Der Gesetzentwurf für GEG/GMG kommt nun doch erst nach Ostern.

Alle Heizungsarten sollen wieder erlaubt werden, doch die Frage der Förderung ist noch offen.

Wie es mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft auch Heizungsgesetz genannt, weitergeht, hat die Bundesregierung nun in ersten Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) angedeutet. Überarbeitet wird vor allem der Abschnitt, der den Einbau neuer Heizungen regelt. Künftig sollen Öl- und Gasheizungen wieder erlaubt sein, allerdings mit einer schrittweisen Pflicht zur Beimischung von Bioöl und Biogas. Den erst kürzlich verkündeten Zeitplan hält die Bundesregierung jedoch nicht ein: Statt wie geplant vor Ostern soll der Gesetzentwurf nun erst nach Ostern vorliegen. Hier ein aktueller Überblick.

Im Februar kündigte die Bundesregierung an, den Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) noch vor Ostern vorzulegen. Bislang sind jedoch nur einige Eckpunkte bekannt. Laut Rheinischer Post verschiebt sich der Termin nun auf Mitte April. Bis dahin soll das übliche Gesetzgebungsverfahren mit Anhörungen von Ländern, Verbänden und Experten stattfinden. Geplant ist weiterhin, dass das neue Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft tritt.

Update 24.2.2026: Die Bundesregierung hat am Abend erste Eckpunkte für die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes vorgestellt. Demnach wurde die 65%-Regelung zu erneuerbaren Energien gekippt: Künftig sollen beim Einbau einer neuen Heizung wieder Gas- oder Ölheizungen unabhängig von der Wärmeplanung der Kommune erlaubt sein. Entfallen soll damit auch die Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen sowie die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Die neuen Regelungen für den Heizungstausch sollen auch für Neubauten gelten, bevor diese dann ab 2030 Nullemissionsgebäude sein müssen. Entfallen soll außerdem das Betriebsverbot für alte Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel. Das betrifft allerdings nur noch sehr wenige Haushalte.

  • Pflicht zu Biogas / Wasserstoff / Bioöl / E-Fuels :

Einschränkungen für Öl- und Gasheizungen sind aber dennoch geplant: Denn ab dem 1. Januar 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan und synthetischem Treibstoff nutzen – verpflichtend sind zunächst 10 Prozent ab 2029, der weitere Anstieg soll dann im Gesetz in drei Schritten festgelegt werden. Hier sind Eigentümer in der Pflicht. Eine ähnliche Regelung (15 Prozent ab 2029) ist bereits jetzt im Gesetz enthalten für die Heizungen, die bis zum Inkrafttreten der kommunalen Wärmeplanung installiert werden.

Auch für bestehende Gas- und Ölheizungen sind Vorgaben geplant: Für sie soll bis 2028 eine Quote von bis zu einem Prozent greifen, später soll der Prozentsatz ansteigen. Hier sind allerdings nicht die Eigentümer, sondern die Lieferanten in der Pflicht.

  • Was bedeuten die Änderungen für Eigentümer?

Der Umstieg auf erneuerbare Energien wird deutlich abgeschwächt und verlangsamt. Die Kosten für diese „Freiheit“ beim Heizungstausch zahlen allein die privaten Haushalte, denn die Tarife mit den sogenannten Grüngasen sind zum Beispiel deutlich teurer: Eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass der aktuelle Durchschnittspreis dieser Gastarife schon jetzt rund 25 Prozent über dem Preis herkömmlicher Erdgastarife liegt.

Dazu kommt der steigende CO2-Preis auf Erdgas und Erdöl sowie steigende Netzentgelte für Gas. Darüber hinaus könnten Nachrüstungen bei Gasheizungen und Ölheizungen auf Eigentümer zukommen, wenn in den kommenden Jahren die Beimischungsquote steigt, denn viele Heizungen sind aktuell dafür nicht ausgelegt. Außerdem ist wohl noch eine Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten und dem Einbau unwirtschaftlicher Heizungen geplant. Nach den versprochenen einfachen und unbürokratischen Regelungen klingt das zunächst nicht.

2030 sollen die neuen Regelungen dann nochmals überprüft werden. Auch die Ziele des Klimaschutzgesetzes sollen weiterhin gelten. Verfehlt der Gebäudesektor 2030 weiterhin die Ziele zur CO2-Reduktion, soll gesetzlich nachgesteuert werden.

  • Wie geht’s weiter mit der Förderung?

Die Förderung für den Heizungstausch ist laut Bundesregierung bis 2029 sichergestellt. Ob und welche Änderungen es geben wird, ist bisher noch offen und soll bis zum Sommer zwischen den Koalitionspartnern besprochen werden. In den Eckpunkten ist von einer „auskömmlichen Finanzierung“ der Förderung die Rede. Was das bedeutet, ist noch unklar.

  • Wie ist der neue Zeitplan? Wann soll das

Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft treten?
Neuer Zeitplan: Bis Anfang April soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf fertigstellen. Das Gesetz soll vor dem 1.7.2026 in Kraft treten.

  • Was ist mit der EU-Gebäuderichtlinie?

Die EU-Gebäuderichtlinie wird mit dem GEG umgesetzt. Das bedeutet für Eigentümer aber keine neuen Sanierungsvorgaben. Parallel will sich die Bundesregierung bei der EU für eine Verlängerung der Fristen einsetzen.

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