Der Gesetzentwurf für GEG/GMG kommt nun doch erst nach Ostern.
Wie es mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft auch Heizungsgesetz genannt, weitergeht, hat die Bundesregierung nun in ersten Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) angedeutet. Überarbeitet wird vor allem der Abschnitt, der den Einbau neuer Heizungen regelt. Künftig sollen Öl- und Gasheizungen wieder erlaubt sein, allerdings mit einer schrittweisen Pflicht zur Beimischung von Bioöl und Biogas. Den erst kürzlich verkündeten Zeitplan hält die Bundesregierung jedoch nicht ein: Statt wie geplant vor Ostern soll der Gesetzentwurf nun erst nach Ostern vorliegen. Hier ein aktueller Überblick.









