Im Mai 2026 werden neue Energieausweise eingeführt – das ist geplant.
Ab Mai 2026 erhalten die Energieausweise für Gebäude in der gesamten EU eine Neugestaltung: Anstelle der derzeitigen Skala von A+ bis H wird eine standardisierte Effizienzskala von A bis G eingeführt. Zudem werden die Ausweise künftig verpflichtend bei der Verlängerung von Mietverträgen, nach größeren Sanierungen sowie für viele öffentliche Gebäude vorgeschrieben sein. Die beiden bestehenden Ausweistypen – verbrauchsbasierte und bedarfsbasierte Ausweise – bleiben erhalten; auch die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ändert sich nicht. In Deutschland treten diese Änderungen jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft, da ihre Einführung über das GModG (Gebäudeenergiegesetz-Änderungsgesetz) erfolgt, welches bereits weitere Regelungsanpassungen beinhaltet.









