Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch die Bundesregierung umfasst ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Entlastung von Haushalten und Unternehmen.
Erneuerbare Energien sind eine zentrale Säule der Energiewende. Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen soll unsere Energieversorgung klimafreundlicher und unabhängiger von fossilen Energieimporten machen. Dies ist vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine ein Schlüsselfaktor.
Die Blockaden, die die Energie- und Klimawende seit vielen Jahren behindern, werden beseitigt und der Ausbau erneuerbarer Energiequellen und der erforderlichen Übertragungsnetze wird deutlich schneller voranschreiten als bisher. Anlässlich der Haushaltsdebatte im September 2022 wies die Bundeskanzlerin darauf hin, dass die Zukunft unserer Energieversorgung der Windkraft, der Solarenergie und dem grünen Wasserstoff gehöre.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (2017) ist der gesetzliche Rahmen für die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Die Höhe der Förderung, die Betreiber erhalten, wird von der Bundesnetzagentur festgelegt. Seit 2017 werden diese Sätze per Auktion ermittelt. Im Rahmen einer Auktion bieten Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen den Förderbetrag, den sie für die Erzeugung von Biogas, Wind- oder Solarenergie benötigen. Das niedrigste Gebot gewinnt. Der Übergang von staatlich festgelegten Fördersätzen hin zu Wettbewerbsauktionen stellt sicher, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien kontrolliert und zu möglichst geringen Kosten fortgesetzt wird. Ziel ist es, die hohe Vielfalt der Marktteilnehmer beizubehalten, die die deutsche Energiewende geprägt hat. Kleine und mittlere Anlagen sind von den Auktionen ausgenommen.