cropped-cropped-LogoMakr-5udj6Z-1.png

Ökologischer Wirtschaftsblog

All current federal funding programs for 2025

Förderung für Heizung und Sanierung 2025

Eine stabile und verlässliche Förderung wünschen sich Eigentümer für die kommenden Jahre. Dies ist über den Jahreswechsel bereits gelungen, die Stabilität der Förderung über die Bundestagswahl hinaus bleibt abzuwarten, wie sich die Entwicklung in der Zukunft gestaltet. In unserer Übersicht finden Sie die aktiven Förderprogramme Heizungsersatz Sanierung und Barrierefreiheit 2025

  • Heizkostenzuschuss der KfW:
    Noch immer gibt es die Heizkostenzuschüsse im Programm 458, die zwischen 30 und 70 Prozent Förderung für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien bieten. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Pellet-/Holzheizungen, Solarthermieanlagen, wasserstofffähige Heizungen, Brennstoffzellenheizungen, Wärmenetzanschlüsse und Gebäudenetzanschlüsse. (Abweichend hiervon muss der Bau eines Gebäudenetzes beim BAFA beantragt werden.) Der Förderantrag muss beim Austausch der Heizungsanlage gestellt werden. Förderfähige Kosten bis 30.000 Euro kommen für eine Förderung in Betracht

Update 2025: Wer ab Anfang 2025 eine Förderung für den Einbau einer Pumpe beantragt, muss sicherstellen, dass die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart Meter Gateway angeschlossen werden kann. Dieses ermöglicht die Erfassung energiewirtschaftlich relevanter Messdaten und ermöglicht eine netzdienliche Steuerung der Wärmepumpe. Zudem kann seit dem 1. Januar 2025 ein neuer Antrag für dasselbe Vorhaben erst sechs Tage nach dem Verzicht auf eine Förderzusage bei der KfW gestellt werden. Für den Neuantrag gelten die dann aktuellen Förderbedingungen, darunter Regelungen zum Projektstart. Sperrfrist gilt auch beim Wechsel von der alten BAFA-Heizkostenförderung zur KfW-Heizkostenförderung.

Alle aktuellen Förderprogramme des Bundes für 2025 auf einen Blick (Tabelle als interaktives PDF per Klick)

  • BAFA-Sanierungsförderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung :
    Zuschüsse von 15 bis 20 Prozent gibt es für einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle (wie Dämmung, Fenster, Haustür), Heizungsoptimierung, Anlagentechnik wie Lüftung und Haustechnik, abhängig davon, ob ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Förderfähig muss die Sanierung sein. Förderfähige Kosten von bis zu 30.000 Euro pro Jahr bzw. bis zu 60.000 Euro mit Sanierungsfahrplan.
  • Ergänzungskredit zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen:
    Das Programm „Maßnahmenergänzungskredit – Wohngebäude /359“ erleichtert Eigentümern die Finanzierung, wenn sie eine neue Heizungsanlage einbauen und Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik umsetzen. Es steht ein Förderkredit von bis zu 120.000 Euro zur Verfügung, der parallel zu den Zuschüssen der KfW (Heizung) und der BAFA (Gebäudehülle) in Anspruch genommen werden kann.
  • BAFA-Förderung für emissionsmindernde Heizungsoptimierung :
    Wer Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen ergreift, kann beim BAFA eine Förderung für die Optimierung von Holzheizungen beantragen. Voraussetzung ist eine Minderung der Staubemissionen um mindestens 80 Prozent gegenüber dem Ausgangswert. Die Förderung zur Emissionsminderung beträgt pauschal 50 Prozent.
  • KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus :
    Im Programm „Wohnbaukredit 261“ vergibt die KfW zinsgünstige Darlehen von maximal 150.000 Euro – abhängig davon, welcher Effizienzhausstandard nach der Sanierung erreicht wird. Ein Tilgungszuschuss macht die Förderkredite noch attraktiver.
  • Jung kauft Alt (JkA) – Eigenheimförderung für Familien, die einen Altbau erwerben und zu einem Effizienzhaus sanieren
    Im Programm „Jung kauft Alt – Eigenheim für Familien Erwerb von Bestandsgebäuden (308)“ erhalten Familien günstige Förderkredite für den Kauf eines Altbaus mit der Klasse F, G oder H (gemäß Energieausweis). Dieser muss dann innerhalb von 54 Monaten mindestens Effizienzhaus 70 oder Effizienzhaus Denkmal EE sein. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf eine Grenze von maximal 1.000 Euro für ein Kind zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind nicht überschreiten. Je nach Anzahl der Kinder sind zinsgünstige Kredite von 100.000 bis 150.000 Euro möglich.

Update 2025: Ab sofort ist der Kauf eines Altbaus von Verwandten zum Eigenbedarf gegen Entgelt gestattet. Des Weiteren ist nun auch die Sanierung des „Effizienzhaus Denkmal EE“ förderfähig. Zudem kann die Eigennutzung für maximal Jahre unterbrochen werden. Die Mindestdauer der Eigennutzung von insgesamt mindestens fünf Jahren verlängert sich um die Zeit, in der das geförderte Wohnobjekt nicht vom Eigentümer genutzt wurde.

  • Barrierefreiheit – Förderung für altersgerechten Umbau und Verbesserung des Einbruchschutzes:
    Im Programm Altersgerecht Umbauen (159) können Eigentümer für die barrierefreie Gestaltung ihres Hauses und Grundstücks oder für den Erwerb von barrierefrei umgebautem Wohnraum ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro erhalten. Auch Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes werden in diesem Programm gefördert.

NEU 2025: Keine Förderung für Barrierefreiheit – das KfW-Programm 455-B für barrierefreie Maßnahmen ist seit Anfang 2025 nicht mehr verfügbar.

  • Hinweis zur Laufzeit der Förderprogramme im Jahr 2025:
    Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung stehen allen Ministerien zunächst 45 Prozent der vorgesehenen Haushaltsmittel zur Verfügung. Experten gehen davon aus, dass diese Mittel für sechs Monate ausreichen. Bei sehr hohem Bedarf sind allerdings auch Förderstopps oder Einschränkungen in den Förderprogrammen möglich. Neben den Bundesförderprogrammen stehen auch Förderprogramme der Länder zur Verfügung.
  • Steuerbonus für Sanierung – Alternative zur Förderung:
    Wer die Förderung von BAFA und KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann in den Jahren 2020 bis 2029 die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre reduziert sich die Einkommensteuer entsprechend, wodurch bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abgedeckt werden können – eine ausreichend hohe Steuerlast vorausgesetzt. Dabei müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG-Förderung eingehalten werden, außerdem muss die fachgerechte Durchführung durch ein Fachunternehmen zertifiziert werden.

Wichtig zu wissen Eigentümer können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination beider ist möglich. Da die Heizkostenförderung meist höher ausfällt als der Bonus, lohnt sich diese Variante bei einer neuen Heizungsanlage nur, wenn der Antrag auf die Förderung rechtzeitig gestellt bzw. eingereicht wurde.

Quelle : Funding for Heating and Renovation 2025 – ENERGIE-FACHBERATER

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert