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Ökologischer Wirtschaftsblog

Update: Öl- und Gasheizungsverbot für Altbauten kommt später

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – umgangssprachlich heute oft als Wärmegesetz bezeichnet – wird und wird heftig diskutiert. Vor allem das geplante Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen sorgt für Kontroversen. Nun hat sich die Ampel-Koalition darauf geeinigt, dass die Auflagen für Altbauten und einige Neubauten erst später in Kraft treten sollen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird noch vor der Sommerpause gerechnet. Ein Faktencheck inklusive Updates.

Medienberichten zufolge hat sich die Ampelkoalition in einer Nachtsitzung auf die noch offenen Punkte im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt. Bisher gab es bei manchen Themen nur grobe „Leitplanken“. Die beteiligten Ministerien werden diese Punkte nun in den Gesetzentwurf einarbeiten, weitere Informationen dazu gibt es am Donnerstag oder Freitag. Ziel ist es weiterhin, das Gesetz noch vor der Sommerpause, die am 8. Juli beginnt, zu verabschieden. Und so könnte der Zeitplan bis dahin aussehen: Gesetzestext bis Freitag, 30.6., Expertenanhörung am Montag, 3.7., Ausschussberatungen am Mittwoch, 5.7. und abschließend 3. Lesung im Plenum am Donnerstag, 6.7.

Jetzt sind erste Details bekannt: Wer beispielsweise auf Wasserstoff setzt und deshalb ab 2024 eine neue Gasheizung einbaut, muss diese nicht noch einmal ausbauen, wenn das Wasserstoffnetz doch nicht kommt. Gasheizungen müssen aber ab 2029 mit einem steigenden Biogasanteil betrieben werden (2029 Prozent ab 15, 2035 Prozent ab 30 und 2040 Prozent ab 60 Prozent). Dadurch dürften Gasheizungen künftig teurer und damit weniger attraktiv werden. Der Einbau einer Gasheizung ist zunächst zulässig, bis die Wärmeplanung der jeweiligen Gemeinde vorliegt. Danach ist die Gasheizung nur noch zulässig, wenn ein Wasserstoffnetz geplant ist.
Für Holz- und Pelletheizungen soll die geplante Verpflichtung zur Nutzung von Solarthermie und Pufferspeicher voraussichtlich entfallen.

Im Übrigen wurde die Ausnahme für Eigentümer ab 80 Jahren gestrichen, da diese auch beim Austausch einer Heizungsanlage die GEG-Anforderungen erfüllen müssen. Für Vermieter soll gelten, dass sie künftig zehn statt acht Prozent der Kosten einer neuen Heizungsanlage auf die Miete umlegen dürfen – allerdings nur, wenn sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus darf sich die Miete nach dem Einbau einer neuen Heizungsanlage um maximal 50 Cent pro Quadratmeter erhöhen.

Neuigkeiten gibt es auch zur Heizkostenförderung ab 2024. Neben der Grundförderung von 30 Prozent wird es Zuschläge für Haushalte mit einem steuerpflichtigen Einkommen von weniger als 40.000 Euro und für alle geben, die besonders früh auf erneuerbare Energien umsteigen. Dies erhöht die Attraktivität von Wärmepumpen. Weitere Details zum geplanten Heizkostenzuschuss ab 2024 können Sie hier nachlesen.

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen zunächst nur für Neubauten, dann nur noch für Neubauten in reinen Neubaugebieten.
Für Altbauten (und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten) ist folgende Regelung vorgesehen: Neue Öl- und Gasheizungen dürfen noch eingebaut werden, bis die Gemeinde einen sogenannten Wärmeplan vorgelegt hat. Hierfür gelten verschiedene Fristen, diese sind im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes enthalten, der jedoch noch nicht verabschiedet wurde. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern ist eine Frist bis 2026 vorgesehen, für kleinere Städte bis 2028 (Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen von der Pflicht ausgenommen werden).
Demnach sollen neue Gasheizungen nur dann zugelassen werden, wenn sie mit Wasserstoff betrieben werden können und ein klimaneutrales Gasnetz geplant ist. Alternativ sieht der GEG-Entwurf vor, Gasheizungen mit 65 Prozent Biogas zu betreiben. Die strengeren Anforderungen an das Heizen mit Holz dürften entfallen, darunter auch die Verpflichtung zur Nutzung von Solarthermie. Pelletheizungen und Holzheizungen sollen ausnahmslos den geforderten Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien erfüllen. Und auch die geplante Befreiung für Eigentümer über 80 Jahre soll erneut auf den Prüfstand gestellt werden.
Am Enddatum wird übrigens nicht gerüttelt: Nach 2045 dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr zum Heizen verwendet werden. Und auch im Hinblick auf Sicherheit und Kosten sollten Eigentümer genau darüber nachdenken, ob Öl- und Gasheizungen wirklich noch eine gute Option sind. Zu diesem Zweck ist voraussichtlich auch eine verpflichtende Beratung im GEG vorgesehen: Sollte der Einbau einer neuen Gasheizung und Ölheizung geplant sein, müssen die Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche Ineffizienz fossiler Heizungsanlagen ab 1. diskutiert werden 1. Januar
Wie der neue Heizkostenzuschuss ab 2024 aussehen wird, wurde nicht konkretisiert.
Im Gesetzentwurf wurden einige Punkte konkretisiert:

Große Aufregung um Öl- und Gasheizungen: Der Umstieg auf erneuerbare Energien soll bei Altbauten nun erst später erfolgen

  • Heizen mit Wasserstoff? Künftig sind Gasheizungen nur dann zulässig, wenn der Netzbetreiber einen verbindlichen Plan vorlegt, wie die Kunden ab 2030 mit 50 Prozent Biogas und ab 2035 Prozent mit Wasserstoff versorgt werden Wer in den kommenden Jahren weiterhin mit Gas heizen wird), wird diese Lösung künftig wohl nur noch eine untergeordnete Rolle spielen.
  • Ausnahmen für Eigentümer über 80: Auch Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, dürfen künftig für den Fall eines Heizungsunfalls eine Gasheizung einbauen lassen. Dies soll für Häuser mit bis zu 6 Wohnungen gelten, wenn der Eigentümer eine davon dauerhaft bewohnt.
  • Strengere Anforderungen für die Installation von Holzheizungen: Für Holzheizungen wie Pelletheizungen wurden die Anforderungen in der gleichen Weise verschärft, wie sie derzeit für die Förderung gelten. Der Einbau soll nur zulässig sein, wenn die Holzheizung mit einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung (Solarthermie oder Photovoltaik) kombiniert wird. Darüber hinaus soll die Anlage mit einem Staubfilter ausgestattet werden.
  • Bußgeld: Bei Missachtung des neuen Gebäudeenergiegesetzes durch Privatpersonen wird künftig ein Bußgeld von maximal 5.000 Euro fällig.

Wie viel kostet eine neue Heizungsanlage oder Heizungsoptimierung?

–> Wohin gehen wir von hier aus? Der Gesetzgebungsprozess ist noch lange nicht abgeschlossen. Nach dem Bundeskabinett müssen auch Bundestag und Bundesrat zustimmen – dies soll noch vor der Sommerpause geschehen, damit das neue GEG Anfang 2024 in Kraft treten kann. Weitere Änderungen der Gesetzesvorhaben sind daher noch möglich.

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