Aktualisieren Sie die EU -Gebäuderichtlinie: Keine Verpflichtung zur Renovierung in Sichtweite
Die EU -Gebäuderichtlinie wurde in Deutschland mit markigen Worten wie „obligatorische Renovierung“ und „Enteignung“ diskutiert. Insbesondere geht es um das Klimaschutzpaket der EU „Fit für 55“, das sich auch auf die Energieeffizienz von Gebäuden konzentriert, da sie für 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU verantwortlich sind. Am 7. Dezember 2023 vereinbarten sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Präsidentschaft des spanischen Rates informell auf Pläne. Diese enthalten keine Renovierungsanforderungen für private Wohngebäude.