Das geplante Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) (Stand März 2026) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) ablösen. Es streicht die 65%-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen sowie Betriebsverbote für fossile Anlagen. Stattdessen setzt es auf Technologieoffenheit, eine „Bio-Treppe“ für klimaneutrale Gase/Öle ab 2029 und die Fortführung der Förderung bis 2029.
Kernpunkte des GMG 2026:
- Wegfall der 65%-Regel: Die Pflicht, neue Heizungen mit 65% erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt.
- Technologieoffenheit: Neue Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden.
- Bio-Treppe (ab 2029): Einbauheizungen müssen ab 2029 einen wachsenden Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen (Bio-Gas/Öl) nutzen, startend mit 10%.
- Bestandsschutz: Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden.
- Förderung: Die BEG-Heizungsförderung (z.B. für Wärmepumpen) soll bis mindestens 2029 bestehen bleiben.
- Förderung für Tausch: Bis Ende 2028 gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20% zusätzlich.
- Mieterschutz: Maßnahmen zum Schutz vor hohen Heizkosten durch die neue Regelung sind geplant.
- Kommunale Wärmeplanung: Diese wird vereinfacht, insbesondere für kleine Kommunen.
- Inkrafttreten: Das Gesetz soll laut Vasner bis Sommer 2026 in Kraft treten.
Hintergrund: Das GMG ist ein Eckpunktepapier der Regierungsparteien, das auf Kritik am vorherigen „Heizungsgesetz“ folgte. Ziel ist es, die Klimaziele im Gebäudesektor durch einen flexibleren Ansatz zu erreichen, wie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche betont.
