Nach unzähligen Diskussionen, eingefrorenen Anträgen und sich ändernden Förderbedingungen muss zunächst der Zweck der Förderung hervorgehoben werden! Die gute Nachricht für Eigentümer: Ob Heizungsaustausch, neue Fenster oder Dämmung – es gibt die passenden Förderprogramme. Unsere Übersicht zeigt, wo und wie Sie eine Finanzierung für Ihre Sanierung im Jahr 2024 beantragen können.
Eine Sanierung ist oft teuer, Eigentümer müssen sie jedoch nicht selbst finanzieren. Die Unterstützung wird sowohl für einzelne Maßnahmen als auch für komplette Erneuerungen angeboten. Wir zeigen kurz und knapp, was und wo im Jahr 2024 beantragt werden kann:
- Der beste Ausgangspunkt für eine Sanierung ist die Energieberatung, die attraktiv gefördert wird – Energieberatung wird gefördert durch die BAFA-Förderung „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“
80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.700 € für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.
Das Ergebnis dieser Konsultation war eine individuelle Restrukturierungs-Roadmap (iSFP). Es garantiert eine zusätzliche Finanzierung von 5 Prozent, wenn die Maßnahmen daraus umgesetzt werden, und eine Verdoppelung der förderfähigen Kosten der Maßnahmen im Bereich Gebäudehülle und Anlagentechnik (60.000 Euro statt der üblichen 30.000 Euro). - BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude:
Die BEG-Finanzierung bündelt alle Finanzierungsprogramme zur energetischen Sanierung. Gefördert wird alles, was die Energieeffizienz verbessert und damit die Heizkosten senkt – vom Austausch von Haustüren und Fenstern bis hin zu neuen Dämm- und Heizsystemen. BEG ist unterteilt in: - BEG EM-Programme für Einzelmaßnahmen.
- BEG WG-Programme für die komplette Renovierung eines effizienten Hauses.
Für das Jahr 2024 ist für die BEG EM eine neue Finanzierungsrichtlinie in Kraft getreten und es gibt einige Änderungen bei der Finanzierung einzelner Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Wärmeförderung. - BEG EM – Förderung einzelner Maßnahmen:
Im Jahr 2024 werden die für einzelne Erneuerungsmaßnahmen gewährten Zuschüsse erstmals in zwei Teile aufgeteilt:
1- Heizkostenzuschüsse – Zuschüsse und Förderkredite – werden vollständig von der KfW abgewickelt. Für private Eigentümer besteht die Möglichkeit, eine Förderung von bis zu 70 Prozent und maximal 120.000 Förderkrediten zu erhalten. Die förderfähigen Kosten betragen einheitlich 30.000 Euro.
Hier erfahren Sie, wie Sie KfW-Wärmezuschüsse richtig beantragen
2- Maßnahmen im Bereich Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür), Anlagentechnik, Heizungssanierung sowie der Bau, Umbau und Ausbau des Gebäudenetzes werden weiterhin durch das BAFA (Zuschüsse) und nun durch gefördert der KfW (Förderung). Kredite). Möglich sind maximal 20 % Zuschuss (Ausnahme: Es gibt einen festen Zuschuss von 50 % für die Verbesserung der Heizung zur Emissionsreduzierung) plus bis zu 120.000 € Förderdarlehen zur Finanzierung. Die förderfähigen Kosten betragen 30.000 €, davon 60.000 € für die Erneuerungs-Roadmap (iSFP).
Darüber hinaus wird es im Jahr 2024 mehrere Änderungen im Antragsverfahren und Bewilligungszeitraum sowie Übergangsregelungen und Ausnahmen von der Heizkostenaussetzung geben.
- Für diese Einzelmaßnahmen stehen Förderzuschüsse und Darlehen zur Verfügung:
- Finanzierung der neuen Heizungsanlage
- Finanzierung zur Verbesserung der Heizung
- Finanzierung der Hausdämmung (Dach, Fassade, Keller, Dachboden)
- Finanzierung neuer Fenster
- Finanzierung der neuen Haustür
- Finanzierung der Lüftungsanlage
- Smart-Home-Finanzierung
- Finanzierung der sommerlichen Wärmedämmung
- BEG WG – Funding for the renovation to an efficient house :
is applied for via KfW. It consists of a low-interest promotional loan and a repayment subsidy. Depending on the efficiency house standard achieved, the total subsidy amounts to between 20 and 45 percent of the eligible costs. The maximum loan amount is 120,000 euros per residential unit, and 150,000 euros for the efficient houses renewable energy class. KfW’s promotional program is called „Residential Buildings – Loan, 261„.
Im gleichen Programm und mit dem gleichen Antrag wird auch der Zuschuss zur Bauüberwachung und Fachplanung beantragt. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus beträgt sie 50 Prozent, maximal 5.000 Euro.
Steuerbonus als Alternative zur BEG-Förderung: Wenn Sie keine BEG-Förderung beantragen, können Sie den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich insbesondere für Eigentümer mit einer relativ hohen Steuerbelastung. Über drei Jahre verteilt reduziert sich die Einkommensteuer, die – je nach Steuerschuld – bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann.
Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung durch BAFA und KfW und müssen von einem Fachbetrieb zertifiziert werden. Ein Energieberater ist nicht zwingend erforderlich.
- Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher:
AnlagenIm KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard, 270“ können Eigentümer eine Photovoltaikanlage mit einem Kredit finanzieren. Darüber hinaus bieten einige Bundesländer auch Förderprogramme für Photovoltaikanlagen, Solarstromspeicher und Ladestationen an.
-Förderung der Barrierefreiheit:
Ein altersgerechtes Badezimmer, ein Hauseingang ohne Stolperfallen, ein barrierefreier Umbau des gesamten Hauses – all diese Maßnahmen werden von der KfW gefördert. Derzeit sind zinsgünstige Förderkredite möglich.
Die Zuschüsse im KfW-Programm „Barriereabbau – Investitionszuschuss 455-B“ erfreuen sich großer Beliebtheit und sind stets schnell ausgeschöpft. Ob und wann die Zuschussförderung im Jahr 2024 wieder anläuft, ist noch nicht klar. Hier lohnt es sich, fertige Umbaupläne in der Schublade zu haben. Der Zuschuss muss vor der Umstellung beantragt werden.
Alternativ steht ein Förderkredit im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit, 159“ zur Verfügung.
- Förderung des Einbruchschutzes:
Im Jahr 2024 wird es keine Zuschüsse für Einbruchschutzmaßnahmen geben. Die Kreditförderung im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit, 159“ steht jedoch zur Verfügung.