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Ökologischer Wirtschaftsblog

Förderstopps bei KfW und BAFA – was Bauherren wissen müssen

KfN und WEF sind derzeit nicht von der Budgetsperre betroffen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds hat weitreichende Folgen und auch einzelne KfW- und BAFA-Förderprogramme im Bereich Bauen und Wohnen sind von der Haushaltssperre betroffen. Für Baufamilien gibt es zumindest eine gute Nachricht: Die Zuschüsse in den Neubauprogrammen KFN und WEF können weiterhin beantragt werden.

  • Die schwierige und unsichere Finanzierungssituation erreicht Ende 2023 einen traurigen Höhepunkt:
    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat ein großes Finanzloch in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) gerissen, aus dem auch die Mittel für zahlreiche Förderprogramme im Bereich Bauen und Wohnen stammen. Die Folge sind Antragsstopps, Annahmestopps und Förderstopps.
  • Die wichtigsten Informationen für Bauherren:
    Die KfW-Programme „Klimafreundlicher Neubau – KFN 297“ und „Wohneigentum für Familien – WEF 300“ sind von der Haushaltssperre nicht betroffen! Förderanträge können hier eingereicht und genehmigt werden. Maßnahmen mit bereits zugesagten Förderkrediten können wie geplant fortgeführt werden.
    Im KfW-Programm „Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus – 134“ herrscht hingegen ein Antrags- und Zulassungsstopp. Es können keine weiteren Bewerbungen mehr eingereicht werden, bestehende Bewerbungen können nicht mehr angenommen werden.
    Bereits zugesagte Förderkredite sind von der Haushaltssperre jedoch nicht betroffen.
  • Auch im Bereich Sanierung stehen derzeit nicht alle Förderprogramme zur Verfügung:
    Für den Studiengang „EBW / Energieberatung für Wohngebäude“ hat das BAFA einen Zusagestopp. Anträge können eingereicht werden, werden jedoch derzeit nicht bewilligt. Dies bedeutet, dass Antragsteller nicht zur Förderung angenommen werden.
    Allerdings werden die Verwendungsnachweise geprüft und die Zuschüsse ausgezahlt.

Auch für das KfW-Programm „Investitionszuschuss: Altersgerechte Umwandlung, Barriereabbau – 455“ gilt ein Antrags- und Zulassungsstopp. Es können keine weiteren Bewerbungen mehr eingereicht werden, bestehende Bewerbungen können nicht mehr angenommen werden. Bereits zugesagte Zuschüsse werden jedoch ausgezahlt.

  • Folgende Programme im Bereich Restrukturierung sind derzeit nicht von der Haushaltssperre betroffen:
    BAFA – BEG EM / Förderung Einzelmaßnahmen im Bereich Sanierung,
    Förderanträge können eingereicht und genehmigt werden. Maßnahmen mit bereits zugesagten Investitionszuschüssen können wie geplant fortgeführt werden.
  • KfW – BEG WG 261 / Förderung der Effizienzhaussanierung:
    Förderanträge können eingereicht und genehmigt werden. Maßnahmen mit bereits zugesagten Förderkrediten können wie geplant fortgeführt werden.

Unklar ist auch, was mit neu geplanten Förderprogrammen passiert. So hatte die Bundesregierung für die Jahre 2024 und 2025 ein Förderprogramm für Altbauankauf und Sanierung „Jung kauft alt“ angekündigt. Die finanziellen Mittel dafür sollten aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) kommen und sind nicht vorhanden länger Erhältlich.

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