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Ökologischer Wirtschaftsblog

Update EEG/Solarpaket: Weitere Verbesserungen für Photovoltaik für Balkonkraftwerke und Bürokratieabbau.

Das Ziel in Deutschland: Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch 80 Prozent betragen. Photovoltaikanlagen sollen dazu einen wichtigen Beitrag leisten – der Bund plant daher weitere Verbesserungen, von denen auch private Eigentümer profitieren können.
Die beliebten Balkonkraftwerke sollen einfacher zu bedienen sein und der Netzanschluss von Solaranlagen soll beschleunigt werden. Die Maßnahmen aus dem Solarpaket I werden nun in einer Novelle des EEG umgesetzt.

Weitere Verbesserungen für Photovoltaikanlagen – ob als Dachanlage oder sogenanntes Balkonkraftwerk – sind von der Bundesregierung geplant

am 16.8.2023: Das Bundeskabinett hat das Solarpaket I beschlossen (die Beratungen im Bundestag und Bundesrat folgen nach der Sommerpause und werden voraussichtlich 2024 in Kraft treten).
Durch weiteren Bürokratieabbau soll der Ausbau der Solarenergie beschleunigt und die Beteiligung erleichtert werden. Beispielsweise soll bei Balkon-PV die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Darüber hinaus wird die Direktvermarktung von Strom insgesamt flexibler und die Übertragung von Photovoltaikstrom, beispielsweise in Mehrfamilienhäuser, deutlich erleichtert.

  • Verbesserungen für Balkon-PV: Sogenannte Balkonkraftwerke sollen möglichst einfach in Betrieb genommen werden können. Die Registrierung beim Netzbetreiber ist zu unterlassen. Stattdessen soll lediglich die Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich sein. Darüber hinaus sollen übergangsweise Rücklaufzähler bis zum Einbau eines geeichten Zweirichtungszählers toleriert werden. Bisher darf jeder mit einer kleinen Solaranlage 600 Watt Strom produzieren – diese Grenze soll auf maximal 800 Watt angehoben werden. Künftig können Plug-in-Solaranlagen auch zusätzlich zu Aufdach-Solaranlagen betrieben werden, ohne dass unnötige Nachteile für die Aufdach-Solaranlage entstehen.
  • Mieterstrom: Die Übertragung von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere Stromverbraucher soll im Rahmen einer „gemeinsamen Gebäudeversorgung“ attraktiver werden. PV-Anlagenbetreiber werden nicht mehr zu Energieversorgern, sondern können künftig barrierefrei Solarstrom an Mieter und Mitbewohner verkaufen, soweit dieser aktuell verfügbar ist. Verbraucher können den zusätzlich benötigten Strom bei einem Anbieter ihrer Wahl beziehen.
  • Netzanschluss für Photovoltaikanlagen: Der Anschluss an das Stromnetz führte bisher regelmäßig zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Photovoltaikanlagen. Der bereits geregelte vereinfachte Netzanschluss für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 10,8 kWp soll daher auf PV-Anlagen bis 30 kWp ausgeweitet werden. Reagiert der Netzbetreiber nicht innerhalb von vier Wochen auf die Netzanschlussanfrage, können die Anlagen in der Regel ans Netz angeschlossen werden.

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