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Ökologischer Wirtschaftsblog

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Finanzierung von Heizung und Sanierung ab 2024

Die künftige Förderung der BEG-Heizung erfolgt über Zuschüsse und Förderdarlehen
Die Bundesregierung hat das Konzept der Finanzierung neuer Heizungsanlagen ab 2024 eingeführt. Die bestehende BEG-Finanzierung wird für das Heizen mit erneuerbaren Energien weiterentwickelt – und Eigentümer erhalten künftig wieder Zuschüsse und Förderkredite. Der Grundbetrag beträgt 30 Prozent, zusätzlich zu dieser Grundfinanzierung können weitere Gebühren erhoben werden. Eine Finanzierung bis maximal 70 Prozent soll möglich sein. Aktualisiert.
Steigen ab 2024 auch der Gebäudehüllen-Sanierungszuschuss und der Steuerbonus für Sanierungen?
Nach dem heutigen Wohnungsbaugipfel im Bundeskanzleramt sagt sie: „Die bisherigen Verlängerungssätze von 15 Prozent als Zuschuss und 20 Prozent als Steuervergünstigung sollten auf 30 Prozent erhöht werden.“ Dies soll allerdings nur für die Jahre 2024 und 2025 gelten. Ab 2026 sinkt der Zuschuss wieder auf 15 % und die Steuer auf 20 %. Die Bundesregierung erwartet davon Impulse für die Bauwirtschaft.
Klar ist auch, dass eine Änderung des bisher bekannten Konzepts zur Wärmeförderung geplant ist: Der Geschwindigkeitsbonus für 2024 und 2025 wird von 20 auf 25 Prozent erhöht. Demnach ist in den ersten zwei Jahren eine Finanzierung bis maximal 75 Prozent möglich. In den Jahren 2026 und 2027 wird die Förderung dann um 5 % und anschließend um 3 % zurückgehen.

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