Nach dem Hauskauf oder der Erbschaft: Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt konkrete Maßnahmen für neue Hausbesitzer fest und beseitigt damit die häufige Verwirrung über die Sanierungspflichten. Entgegen der weit verbreiteten Behauptung, es gäbe Dämmpflichten, sind diese selten. Stattdessen konzentriert sich das Gesetz auf Sanierungspflichten, die kleinere, aber effektive Energiesparmaßnahmen und Regelungen für veraltete Heizkessel umfassen. In der Regel gelten diese Pflichten nur bei einem Eigentümerwechsel. Hier eine Zusammenfassung: