Solar Peak Act: Gilt für neue Photovoltaikanlagen ab 2025
Seit Ende Februar sind die Bestimmungen des Solar Peak Act (ehemals Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts bei vorübergehenden Erzeugungsüberschüssen) in Kraft. Diese Regelungen definieren die Einspeisung von Solarstrom neu und gelten zunächst für neue und später auch für bestehende Anlagen. Bauherren werden nun ermutigt, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu priorisieren. Eine Übersicht der Regelungen folgt.
Die Regelungen gelten für alle Anlagen, die ab dem 25. Februar in Betrieb genommen werden, ausgenommen Balkonkraftwerke. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Anreize für Eigenverbrauch und Speicherung von Solarstrom zu erhöhen und so Stabilität und Kostensenkungen für alle Verbraucher zu gewährleisten. Die größten Vorteile genießen diejenigen, die Strom aus eigenen Solaranlagen speichern, flexibel einspeisen und speichern.