Die Bundesländer legen die Genehmigungspflicht in der Landesbauordnung fest
Wenn sich Eigentümer mit einem Dachgeschossausbau beschäftigen, müssen auch die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Wer noch ganz am Anfang steht, kann später Zeuge eines (kostspieligen) blauen Wunders werden, denn manchmal ist für einen Dachgeschossausbau eine Baugenehmigung erforderlich. Ob und wann dies der Fall ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Ein Blick in die Landesbauordnung und ein Gespräch mit dem Bauamt bringen Klarheit.
Es herrscht ein Mangel an freien Wohnungen, weshalb sich immer mehr junge Familien dazu entschließen, zu ihren Eltern zu ziehen. Dann steht schnell der Dachgeschossausbau auf dem Tisch: Das Dachgeschoss, das bislang nur als Abstellraum genutzt wurde, kann im besten Fall zu einer eigenständigen Wohnung ausgebaut und vielleicht sogar von außen separat betreten werden. Aber Achtung: Bevor Sie einen Dachgeschossausbau planen, sollten Sie immer zuerst zum Bauamt gehen! Denn nicht jedes Dach lässt sich einfach umbauen.