Eigenheime für Familien (WEF) ist der Name des Förderprogramms Familien der KfW. Ziel des Programms ist es, Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen beim Bau oder Kauf neuer, selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohnimmobilien zu unterstützen. Seit dem 1. März 2024 gibt es im Programm auch Förderkredite mit 20-jähriger Zinsbindungsfrist, die Familien mehr Planungssicherheit bieten. Eine Übersicht über Förderhöhe, Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen wird bereitgestellt.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Version des Programms „Eigenheime für Familien – Neubau“ (300). Damit ist künftig auch der erstmalige Erwerb eines Neubaus durch Angehörige zur Selbstnutzung gegen Entgelt zulässig. Zudem ist ab dem nächsten Jahr eine Eigennutzung von maximal zwei Jahren möglich. Die Mindesteigennutzungsdauer von insgesamt mindestens 5 Jahren verlängert sich dann um die Zeit, in der das geförderte Wohneigentum nicht von den Eigentümer.
Zum 1. März 2024 hat die KfW im Programm „Wohneigentum für Familien (WEF) 300“ eine 20-jährige Zinsbindung eingeführt. So können Familien von langfristigen Zinssicherheitsgewinnen profitieren. Diese Laufzeitvarianten stehen zum Dekret zur Verfügung:
- Laufzeit bis 25 Jahre, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
- Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
Die Zinsen liegen zum Start im März 2024 zwischen 2,38 und 2,94 effektiven Jahreszinssätzen.
- Wichtig zu wissen zum Projektstart: Ab sofort ist auch eine Antragstellung bis spätestens Baubeginn nicht mehr möglich, wenn ein vordokumentiertes Finanzierungsgespräch vorliegt. Nun gilt: Erst nach Antragstellung bei der KfW kann ein Liefer- oder Dienstleistungsvertrag abgeschlossen oder ein Kaufvertrag förderungslos abgeschlossen werden. (Für alle Vorhaben, bei denen bis zum 29.02.2024 noch von der Möglichkeit des dokumentierten Finanzierungsgespräches Gebrauch gemacht wurde, können auch nach dem 01.03.2024 noch Anträge nach den alten Regeln zum Vorhabenbeginn gestellt werden.)
Nach aktuellen Nachrichten im März 2024 will das Bundesbauministerium die Förderkonditionen im Programm „Wohneigentum für Familien (WEG)“ weiter verbessern. Bisher konnten sich Familien die günstigen Zinsen für maximal 10 Jahre sichern. Ab März 2024 soll nun eine 20-jährige Zinsbindungsfrist eingeführt werden. Dann erhalten Familien doppelt so lange die günstigen Zinsen und damit mehr finanzielle Planbarkeit.
Das KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ trägt die Programmnummer 300. Der Zinssatz im Januar 2024: 0,58 Prozent bei 35-jähriger Kreditlaufzeit (10-jährige Zinsbindung). Das liegt deutlich unter dem aktuellen Marktniveau, sodass hohe Ersparnisse für Familien möglich sind. Und das sind die Kernpunkte der Förderung:
- Wer kann die Eigenheimförderung für Familien beantragen?
Die Förderung können Privatpersonen beantragen,
- die innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme ein neues klimafreundliches Wohngebäude errichten oder erstmals einen klimafreundlichen Neubau erwerben.
- die den geförderten Neubau selbst zu Wohnzwecken als Eigentümer nutzen (mindestens 50 Prozent Miteigentumsquote).
- in denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- deren steuerpflichtiges jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro für ein Kind zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind nicht übersteigt,
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Eigenheim besitzen und
- die das Baukindergeld des Bundes (KfW-Zuschussprogramm 424) nicht in Anspruch genommen haben
- Welche Gebäude sind förderfähig?
Gefördert werden Neubau und Erstbezug (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von neu errichteten klimafreundlichen Wohngebäuden. Im Rahmen der Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ sind zwei Förderstufen vorgesehen:
Klimafreundliches Wohngebäude: Es werden die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie die Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus aus dem „Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ erfüllt.
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: Es werden die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie alle Anforderungen an das „Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) erfüllt und es liegt ein Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor.
Gefördert wird maximal eine Wohneinheit. Förderfähig sind die gesamten Baukosten, Kosten für Fachplanung und Bauüberwachung, einschließlich Leistungen für Ökobilanz oder Nachhaltigkeitszertifizierung, sowie Materialkosten aus Eigenleistungen. Es gelten die gleichen „Technischen Mindestanforderungen“ und die „Liste der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ wie beim Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (297/298).
- Wie hoch ist die Förderung im Programm „Wohneigentum für Familien“?
Familien werden mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt – so lässt sich in Zeiten, in denen die Bauzinsen auf über 4 Prozent gestiegen sind, am meisten sparen. Die maximale Darlehenshöhe richtet sich nach dem Gebäude und der Anzahl der zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt lebenden Kinder.
Maximale Darlehensbeträge für die Förderstufe „Klimafreundlicher Neubau“:
1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
ab 5 Kindern: 220.000 Euro
Maximale Darlehensbeträge für die Förderstufe „Klimafreundlicher Neubau – mit QNG“:
1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
ab 5 Kindern: 270.000 Euro
- Mit welchen Förderprogrammen ist die Neue Familienförderung kombinierbar?
Die Eigenheimförderung für Familien ist mit dem KfW-Eigenheimprogramm (124) kombinierbar, wenn die Gesamtförderung die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Die Förderung ist nicht kombinierbar mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau KfN – 297/298“.
- Wann muss ich den Förderkredit beantragen?
Die Förderung muss vor Abschluss eines Liefer- oder Dienstleistungsvertrages bzw. beim Ersterwerb vor Abschluss des Kaufvertrages beantragt werden.
Alternativ kann das Darlehen spätestens bis zum Beginn der Bauarbeiten vor Ort beantragt werden, wenn vor Abschluss eines Liefer- oder Dienstleistungsvertrages bzw. eines Kaufvertrages eine dokumentierte Beratung zum Vorhaben stattgefunden hat.
- Welche Nachweise benötigen Familien?
Das Vorhaben muss von einem Experten für Energieeffizienz begleitet werden, für die zweite Förderstufe muss eine QNG-Zertifizierung vorliegen. Darüber hinaus werden folgende Nachweise benötigt:
Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung (bei Antragstellung im Jahr 2023 sind dies die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2021 und 2020)
Geburtsurkunde aller eigenen und adoptierten Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt des Antragstellers oder dessen im zukünftigen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners leben
Meldebestätigung, aus der das Datum des Einzugs hervorgeht und dass die finanzierte Wohneinheit als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz genutzt wird
Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass die Antragsteller und ihre im Haushalt lebenden Ehegatten und Lebenspartner zu mindestens 50 Prozent Eigentümer der finanzierten Wohneinheit sind
Ab wann kann die sogenannte „Bestätigung nach Umsetzung“ (BnD) vorgelegt werden?
Die Vorlage der BnD ist voraussichtlich ab März 2024 möglich.
- Baukindergeld 2.0?
Auch wenn zu Beginn der neuen Familienförderung häufig Vergleiche mit dem Baukindergeld gezogen werden, hat die aktuelle Eigenheimförderung nicht viel mit dem Baukindergeld gemeinsam, außer dass die Förderung mit der Zahl der Kinder im Haushalt steigt. Eine Förderung ausschließlich für den Neubau, Darlehen statt Zuschüsse, eine Untergrenze für das Haushaltseinkommen und eine Antragstellung vor Baubeginn statt nach Fertigstellung grenzen die WEF-Förderung deutlich vom Baukindergeld ab.