Neues KfW-Programm 296 (KNN) für Neubauten im Niedrigpreissegment
Bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit stehen als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung.
Seit Oktober 2024 gibt es das KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (KNN 296). Es richtet sich an Privatpersonen, Investoren und Erstkäufer und stellt ihnen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Das Programm unterstützt Neubauten und Erstkäufe von Wohngebäuden, die dem Effizienzhaus 55-Standard entsprechen und geringe Treibhausgasemissionen aufweisen, mit einer Förderung von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
Seit Oktober 2024 bietet das KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude KNN 296“ Möglichkeiten zum Bau von klimafreundlichem und bezahlbarem Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment. Mit diesem Programm werden kompakte Wohnungen finanziert, die einen hohen Qualitätsstandard erfüllen. Ähnlich wie das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) ist diese Initiative ein Baustein der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die wichtigsten Eckpunkte der neuen KfW-Förderung im Programm KNN 296:
- Maximale Kreditbeträge: Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Bauvorhabens, maximal jedoch 100.000 Euro je Wohneinheit. (Im ersten Quartal 2025 besteht zusätzlich eine Fördermöglichkeit von 150.000 Euro je Wohneinheit im Standard Effizienzhaus 40.)
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Investoren und Ersterwerber förderfähiger Neubauten: Neubau oder Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme).
- Das Gebäude muss nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen und die Anforderungen des Merkblattes „Technische Mindestanforderungen an klimafreundliche Neubauten im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ erfüllen. Eine Förderungsberechtigung ist gegeben, wenn…
… die Anforderungen an den Standard eines Effizienzhauses 55 (EH 55) erfüllt sind,…
die Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus nach dem Gütesiegel „Nachhaltiges Bauen Plus“ (QNG-PLUS) für Wohngebäude erfüllt sind,…
für jede Wohneinheit eine bestimmte, wohnraumabhängige Mindestanzahl an Wohnräumen besteht. Das bedeutet mindestens 1 Wohn-/Schlaf-/Kinderzimmer à 10 Quadratmeter bei einer Wohnfläche von bis zu 40 Quadratmetern, mindestens 2 Wohn-/Schlaf-/Kinderzimmer bis zu 55 Quadratmetern, mindestens 3 Wohn-/Schlaf-/Kinderzimmer bis zu 70 Quadratmetern, mindestens 4 bis 85 Quadratmeter Wohnfläche. –> Wichtig zu wissen: Küchen und Wohnküchen zählen nicht zu dieser Mindestwohnraumanzahl!
… der gebäudespezifische Schwellenwert für ausgewählte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes unterschritten wird (Nachweis Lebenszykluskostenanalyse). Zur Ermittlung der Lebenszykluskosten steht unter www.kfw.de/eee ein Excel-Berechnungstool zur Verfügung. Das Berechnungstool muss vom Energieeffizienzexperten (EEE) gemäß der dort vorgegebenen Abfragen freigegeben werden. Das vom Berechnungstool erstellte Ergebnisblatt muss ausgedruckt und unterschrieben werden.
… die Heizungsanlage nicht mit fossilen Energieträgern oder Biomasse betrieben wird.
Diese Punkte sind für die Antragstellung im Programm KNN 296 wichtig
1- Der Kreditantrag muss vor Abschluss von Liefer- und Dienstleistungsverträgen bzw. des Kaufvertrages gestellt werden.
3- Die Förderung ist nicht kumulierbar mit den Programmen Wohneigentum für Familien (WEF) und Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)!
4- Die Kombination mit staatlichen Förderprogrammen ist möglich.
Quelle : Neues KfW-Programm 296 (KNN) für Neubau im Niedrigpreissegment – aktion pro eigenheim