Altes erhalten und Energiebilanz verbessern:
Reich verzierte Altbauten prägen das Bild vieler Städte. Ganze Straßenzüge oder Plätze erhalten ihren Charakter durch Backsteinbauten oder Biedermeier-Ensembles. Rund fünf Prozent der vor 1978 erbauten Altbauten stehen ganz oder teilweise unter Denkmalschutz – ein Großteil davon ist unsaniert. Energieberater Andreas Skrypietz zeigt in einer Checkliste, wie sich Denkmalschutz und Energieeffizienz bei der Sanierung in Einklang bringen lassen.
Um alte, denkmalgeschützte Gebäude wieder bewohnbar zu machen, müssen heute auch energetische Standards beachtet werden. Vieles gibt es bei diesen aufwändigen Sanierungen zu berücksichtigen: Vorplanung mit Denkmalexperten, Finanzspritzen und Durchführung mit erfahrenen Firmen
1- Kontakt zur örtlichen Denkmalschutzbehörde aufnehmen und Sanierungsvorhaben besprechen. Die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Wohngebäudes erfordert spezielle Fachkenntnisse, die beispielsweise das jeweilige Landesamt für Denkmalschutz anbietet.
2- Mit einem im Denkmalschutz erfahrenen Planer, Bauphysiker oder „Energieberater für Baudenkmäler“ den energetischen und baulichen Zustand des Hauses untersuchen.
3- Passendes Sanierungskonzept erstellen und von der Denkmalschutzbehörde genehmigen lassen: Die Dämmung der Außenwände ist einer der wichtigsten Faktoren, um im Haus Energie und Kosten zu sparen. Bei vielen Baudenkmälern steht jedoch gerade die äußere Erscheinung unter Schutz, eine Dämmung ist hier also oft nicht möglich. Eine Alternative kann oft eine Innendämmung sein. Dies sollte jedoch der Bausachverständige in Abstimmung mit der örtlichen Denkmalschutzbehörde entscheiden.
4- Förderung prüfen: BAFA und KfW bieten spezielle Förderungen für denkmalgeschützte Häuser, es gelten besondere technische Voraussetzungen. Baubegleitung und Planung durch einen „Energieberater für Baudenkmäler und andere besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ ist Pflicht.
5- Zur Umsetzung des Sanierungskonzeptes Fachfirmen und Handwerker auswählen, die Erfahrung mit denkmalgeschützten Häusern haben, etwa sogenannte Restauratoren im Handwerk.
6- Von der Denkmalschutzbehörde bescheinigen lassen, dass die Sanierung den denkmalschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Wer keine Förderungen in Anspruch nimmt, kann die Kosten der Sanierung von der Steuer absetzen – 90 Prozent auf zehn Jahre (Privateigentümer mit Eigennutzung) bzw. 100 Prozent auf 12 Jahre (Investoren).