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Sanierung unter Denkmalschutz: einige Tipps und Hinweise

Energieeffizienz Wer in einem denkmalgeschützten Gebäude lebt, erfreut sich oft am besonderen Charme vergangener Zeiten. Doch die Aufgabe, die sich daraus für die Eigentümer ergibt, ist nicht einfach: Altes zu bewahren und gleichzeitig modernen Wohnkomfort zu ermöglichen, scheint manchmal unmöglich. Das gilt auch, wenn es um Energieeinsparung und energetisches Sanieren geht. Nicht alles, was nachweislich energieeffizient ist, lässt sich in einem denkmalgeschützten Gebäude umsetzen. Andererseits erfordert die Sanierung Fingerspitzengefühl und eine enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Dann kann aus dem denkmalgeschützten Haus ein energieeffizientes Schmuckstück werden.

  • Sanierung unter Denkmalschutz ist ein Fall für Experten:
    Während manche Sanierungen von den Eigentümern in Eigenregie durchgeführt werden, ist dies bei einem denkmalgeschützten Haus nicht zu empfehlen. Jedes Denkmal ist so individuell, dass sich Standardlösungen für die Sanierung nicht eignen. Schon bevor die Planung beginnt, ist die Kontaktaufnahme mit der örtlichen Denkmalschutzbehörde Pflicht. Denn ohne die Zustimmung der Denkmalschutzexperten kann eine Sanierung nicht durchgeführt werden und oft müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden.
  • Wenn es um ein Sanierungsvorhaben geht, sollten Experten und erfahrene Firmen miteinbezogen werden: Ob Energieberater, Planer oder Handwerker – ohne Erfahrung in der Sanierung unter Denkmalschutz geht es nicht. Die Kontaktaufnahme mit Ämtern, Behörden und privaten Institutionen sollte Eigentümern keine abschreckende Aufgabe sein. Die Untere Denkmalschutzbehörde, das Landesdenkmalamt und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz beschäftigen Experten, die viele gute Tipps geben können, gerne auf vergleichbare Referenzbeispiele verweisen und wissen, welche Fachfirmen mit Erfahrung sie empfehlen können.

Eine Checkliste für die Sanierung unter Denkmalschutz finden Sie hier.

  • Gesetzliche Vorgaben für die Sanierung unter Denkmalschutz :
    Während Eigentümer einerseits verpflichtet sind, sich mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen, haben sie andererseits auch größere Freiheiten. Denn viele gesetzliche Vorgaben zur Energieeinsparung, wie etwa das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg, nehmen denkmalgeschützte Gebäude explizit von ihren Regelungen aus. Baudenkmäler brauchen in vielen Fällen auch keinen Energieausweis. Während die Installation einer Solaranlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude noch vor wenigen Jahren undenkbar war, haben viele Bundesländer ihre Regelungen mittlerweile gelockert.
  • Denkmalförderung und Steuererleichterungen:
    Die Finanzierung einer denkmalgeschützten Sanierung ist nicht einfach: Der größere Aufwand, der Einsatz spezifischer handwerklicher Techniken und die Anschaffung spezieller Materialien und Baustoffe sind oft mit höheren Kosten verbunden. Dem wird durch verschiedene Förderungen und Steuervorteile Rechnung getragen.

So bietet die KfW spezielle Finanzierungen für denkmalgeschützte Häuser an, bei denen die technischen Anforderungen auf die Bausubstanz der erhaltenswerten Häuser abgestimmt sind. Alternativ zu dieser Förderung besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Erhaltung und Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses von der Steuer abzusetzen. Auf diese Weise unterstützt das Finanzamt die Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude.

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