Am 9. April wurde der Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD für die kommende Legislaturperiode veröffentlicht, voraussichtlich am 7. Mai wird der neue Bundeskanzler gewählt. Was bedeutet das für den Traum vieler Familien vom Eigenheim? Leider gibt der Koalitionsvertrag darauf kaum eine Antwort, da viele Punkte vage bleiben. Wir haben die wichtigsten Aussagen zu Neubau, Förderung und erneuerbaren Energien zusammengestellt.
- Wie geht es weiter mit Neubau und Finanzierung?
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung des Eigenheimerwerbs für Familien (Starthilfe Wohneigentum) werden verstärkt, um Neubau und Sanierung bestehender Wohnungen zu fördern. Eigenkapitalersatzmaßnahmen werden eingeführt, und die Garantien für bestehende Wohnungen werden überprüft. Die Förderprogramme der KfW werden in zwei zentrale Programme gebündelt: eins für Neubau und eins für Modernisierung. Ziel ist es, klimafreundliches und kosteneffizientes Bauen zu fördern.
- Was genau bedeutet es, dass es nur noch zwei KfW-Förderprogramme geben wird?
Die Zukunft dieser Förderprogramme ist noch ungewiss. Initiativen wie „Jung kauft Alt“ wurden erst vor Kurzem eingeführt, während andere, wie das Wohneigentumsprogramm, trotz minimaler Zinsvergünstigungen seit langem bei Bauherren beliebt sind. Daher ist die Zukunft der Förderung vorerst ungewiss.
- Darüber hinaus sollen die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau verbessert werden: Private Bauherren profitieren zudem von digitalen Genehmigungsverfahren, niedrigeren Baustandards und einfacherem Bauen im Bestand. Entwicklungen wie die geplanten Änderungen des Mängelbegriffs in der Gebäudeart E stoßen jedoch bei Verbraucherschützern auf Kritik: Viele Bauherren kämpfen bereits mit gravierenden Mängeln. Eine Aufweichung des Mängelbegriffs könne einerseits die Durchsetzung des vertraglich geschuldeten Bauziels künftig deutlich erschweren, ohne dass sich andererseits echte Kostenvorteile beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern ergeben, kritisiert der Bauherren-Schutzbund. Durch den Abbau von Verbraucherrechten sei eine Zunahme langwieriger und teurer Rechtsstreitigkeiten unvermeidlich. Begrüßt werde hingegen der Plan, Wohnungskäufer besser vor den Folgen einer Bauträgerinsolvenz zu schützen.
- Von einer Senkung oder Aussetzung der Grunderwerbsteuer für Familien ist keine Rede mehr. Stattdessen habe die geplante Neuverschuldung des Bundes zu einem sprunghaften Anstieg der Zinsen geführt, der Baufinanzierungen verteuere. Inwieweit künftige Finanzierungen diese Kosten auffangen können, sei noch unklar.
Wärmegesetz / Gebäudeenergiegesetz (GEG):
„Wir schaffen das Wärmegesetz ab. Das neue GEG gestalten wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Wir stärken den Quartiersansatz. Die Sanierungs- und Heizkostenförderung führen wir fort. Die Kosten für energetische Sanierungen von geerbten Immobilien sind künftig steuerlich absetzbar. Um den Baustau zu aktivieren, wollen wir die Förderfähigkeit des EH55-Standards befristet wiederherstellen. Wir vereinfachen die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung. Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG sind mit unseren Nachbarländern harmonisiert. Wir schöpfen den Umsetzungsspielraum der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) aus. Wir setzen uns für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen ein.“
- Was genau die neue GEG-Novelle beinhalten soll, ist noch unklar. Auch die geplante Förderung des Effizienzhaus-55-Standards blieb bisher im Dunkeln. Wann und für wen sie gelten, ist derzeit nicht bekannt.
- Die Pflichtversicherung für Elementarschäden kommt:
„Wir führen ein, dass Wohngebäudeversicherungen im Neugeschäft nur noch mit Elementarschadenversicherung angeboten werden und im Bestandsgeschäft alle Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-out-Lösung versehen werden kann. Um eine langfristige Rückversicherung zu gewährleisten, führen wir eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen sind weitgehend geregelt. Wir prüfen, wie die Planungsbehörden der Länder für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und wie die staatlichen Haftungsregeln der Planungsgesellschaften, die trotz dieser Risiken neue Baugebiete in bislang unbesiedelten Gebieten ausweisen, konkretisiert werden können.“
- Wenn Sie also künftig eine neue Wohngebäudeversicherung abschließen, erhalten Sie diese nur noch mit einer Elementarschadenversicherung. Auch für bestehende Verträge ist eine Erweiterung geplant.
– Erneuerbare Energien:
„Wir wollen die Energiewende erfolgreich, transparent, planbar und pragmatisch gestalten. Wir binden Wirtschaft und Verbraucher stärker in die Energiewende ein (u.a. durch Bürokratieabbau, Mieterstrom, Bürgerenergie und Energie-Sharing). Wir wollen das gesamte Potenzial der erneuerbaren Energien nutzen.“
- Stromspeicherung/Flexibilisierung:
„Wir werden den Ausbau systemdienlicher Speicherkapazitäten und die systemdienliche Nutzung von E-Auto- und Heimspeichern intensivieren. Wir werden das bidirektionale Laden und das Laden am Arbeitsplatz unterstützen.“
- CO2-Preis:
„Wir unterstützen die Einführung des ETS 2, um europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Dabei wollen wir einen reibungslosen Übergang vom deutschen BEHG zum Emissionshandelssystem (ETS 2) gewährleisten, das ab 2027 auf europäischer Ebene greifen wird. Dabei setzen wir uns für Instrumente ein, die CO2-Preissprünge für Verbraucher und Unternehmen vermeiden. Um besonders belastete Haushalte zu unterstützen, nutzen wir hierfür auch die Mittel des Europäischen Klima-Sozialfonds. Die CO2-Einnahmen geben wir an Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zurück. Dazu werden wir zudem unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und Förderungen für Wohnen und Mobilität auf den Weg bringen, damit niemand überfordert wird.“
- Wie genau Haushalte künftig vom CO2-Preis entlastet werden, ist noch unklar. Zumindest wird es in dieser Legislaturperiode kein Klimageld geben. Das Festhalten der Koalition am Preispfad für den CO2-Preis bedeutet, dass fossile Energien schnell teurer werden. Bauherren sollten daher unbedingt auf zukunftssichere Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien und einer eigenen Photovoltaikanlage, am besten mit Batteriespeicher, setzen.