Seit Ende Februar sind die Bestimmungen des Solar Peak Act (ehemals Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts bei vorübergehenden Erzeugungsüberschüssen) in Kraft. Diese Regelungen definieren die Einspeisung von Solarstrom neu und gelten zunächst für neue und später auch für bestehende Anlagen. Bauherren werden nun ermutigt, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu priorisieren. Eine Übersicht der Regelungen folgt.
Die Regelungen gelten für alle Anlagen, die ab dem 25. Februar in Betrieb genommen werden, ausgenommen Balkonkraftwerke. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Anreize für Eigenverbrauch und Speicherung von Solarstrom zu erhöhen und so Stabilität und Kostensenkungen für alle Verbraucher zu gewährleisten. Die größten Vorteile genießen diejenigen, die Strom aus eigenen Solaranlagen speichern, flexibel einspeisen und speichern.
Dies sind die drei wichtigsten Neuregelungen für Photovoltaikanlagen ab 2025:
- Keine Vergütung mehr für negative Strompreise:
Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt künftig die Einspeisevergütung, die auch für Viertelstunden mit negativen Preisen gilt. Für Eigentümer entsteht dadurch jedoch kein Nachteil, da die entgangene Vergütung nach Ablauf der 20-jährigen Vergütungsperiode nachgeholt wird.
- Intelligente Zähler (iMSys) und Steuereinheiten sind nun Pflicht:
Für ein stabiles Stromnetz müssen Netzbetreiber die Einspeisung von Photovoltaikanlagen steuern können. Daher müssen alle neuen Photovoltaikanlagen über ein intelligentes Messsystem (iMSys = Smart Meter) und eine digitale Steuereinheit verfügen. Dies gilt für alle Solaranlagen ab einer Nennleistung von 7 Kilowattpeak (kWp). Wird eine neue Photovoltaikanlage ohne intelligente Mess- und Regeltechnik ans Netz angeschlossen, wird die Stromeinspeisung auf 60 Prozent der Nennleistung begrenzt (Wirkleistungsbegrenzung). Diese Begrenzung entfällt jedoch wieder, wenn der intelligente Zähler und die Steuerbox nachgerüstet werden.
– Auch die Kostenobergrenzen für intelligente Zähler und Steuerboxen wurden geregelt:
– Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 2 kW bis 15 kW: maximal 50 Euro pro Jahr
– Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 15 kW bis 25 kW: maximal 110 Euro pro Jahr
– Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 25 kW bis 100 kW: maximal 140 Euro pro Jahr
Hinzu kommen die Kosten für die Installation und den Betrieb einer Steuereinrichtung am Netzanschlusspunkt in Höhe von 50 Euro pro Jahr.
Der neue Fahrplan sieht vor, dass 90 Prozent der bis zum 30.09.2026 neu installierten Photovoltaikanlagen bis zum 31.12.2026 mit iMSys und Steuerungstechnik ausgestattet sein sollen. Auch bestehende Photovoltaikanlagen müssen schrittweise nachgerüstet werden, mit dem Ziel, bis Ende 2028 50 Prozent der Bestandsanlagen zu erneuern.
- Erleichterte Direktvermarktung von Solarstrom:
Auch für kleinere Photovoltaikanlagen (Nennleistung unter 100 kWp) sollen unkomplizierte Möglichkeiten zur Direktvermarktung (d. h. zum Verkauf von Solarstrom zum aktuellen Marktpreis) geschaffen werden. Wie solche Angebote für Privathaushalte aussehen könnten, ist jedoch noch nicht entschieden. Zudem soll es möglich sein, den Batteriespeicher in Zeiten niedriger Börsenpreise mit günstigem Netzstrom zu laden und den Strom später zu höheren Preisen zu verkaufen. Gemäß § 19 EEG kann die sogenannte Flatrate-Option für Heim- und kleine Gewerbespeicher zusammen mit Photovoltaikanlagen mit einer Modulleistung von bis zu 30 Kilowatt genutzt werden. Bei dieser Option entfallen aufwändige Messkonzepte zur Abgrenzung der Strommengen aus Solaranlage und Netz.
- Was müssen Bauherren jetzt wissen?
Viele Photovoltaikanlagen werden bereits im Neubau zusammen mit einem Solarstromspeicher installiert. Dies wird künftig noch wichtiger, da für Eigentümer ein stärkerer Anreiz besteht, den eigenen Solarstrom selbst zu nutzen und im Solarstromspeicher zwischenzuspeichern. Eigentümer sollten darauf achten, dass ihr Batteriespeicher auch zur Mittagszeit intelligent auf Basis von Solar- und Lastprognosen laden kann und diese Funktion entsprechend aktiviert ist. Außerdem sollte der Speicher nicht zu klein sein.