Which environmental measures are eligible for funding

Welche Umweltmaßnahmen sind bei KfW und BAFA förderfähig?

Bei den förderfähigen Kosten werden auch Nebenkosten berücksichtigt

Wird eine Fußbodenheizung gefördert, wenn ich mir eine Wärmepumpe anschaffe?

BAFA und KfW fördern in vielen Fällen nicht nur die Sanierungsmaßnahme selbst, sondern auch sogenannte Umweltmaßnahmen. Damit sind Nebenarbeiten und Kosten gemeint, die bei der Sanierung anfallen, wie etwa Putz- und Malerarbeiten nach dem Fensteraustausch oder das Verlegen der Regenrohre nach der Fassadendämmung. Wir zeigen, welche Arbeiten förderfähig sind.

Die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen definiert Umweltmaßnahmen wie folgt: „Umweltmaßnahmen sind notwendige Nebenarbeiten, die für die Vorbereitung und Durchführung sowie für die Ausführung und Funktionsfähigkeit einer förderfähigen Maßnahme unmittelbar erforderlich sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen oder sicherstellen.“ Welche Umweltmaßnahmen tatsächlich förderfähig sind, ist im „Merkblatt zu förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ zusammengestellt. Eigentümer finden dieses Merkblatt bei den jeweiligen Förderprogrammen von KfW und BAFA.

  • Wichtig zu wissen: Umweltmaßnahmen sind nur im Rahmen der förderfähigen Kosten förderfähig und nicht darüber hinaus. Bei Eigenleistungen werden Umweltmaßnahmen nicht gefördert.

Welche allgemeinen Umweltmaßnahmen sind förderfähig?

Gefördert werden sowohl vorbereitende als auch sanierende Maßnahmen im Zusammenhang mit der förderfähigen Maßnahme. Hierzu zählen:

  • Baustellenausstattung wie Bauplatten, Beschilderungen, Sperrung von Verkehrsflächen, Baustellensicherung
  • Gerüstarbeiten wie Baugerüste, Schutzgleise, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge
  • Baustoffanalysen und bauphysikalische Voruntersuchungen, z.B. für die Herstellung der Gebäudehülle
  • Demontage, Erweiterung und Entsorgung von Altanlagen.
  • Entsorgung von Bauteilen, Teilen oder Bauteilschichten, Baustoffen, Baumaterialien etc. (auch Schadstoffe und Sonderabfälle)
  • Sanierungsarbeiten, sofern sie im Zusammenhang mit den energetischen Maßnahmen stehen, wie z.B. Putz- und Malerarbeiten im Innenbereich, Decken-, Wand- und Bodenbeläge, Tapeten, Fliesen, Teppich oder Parkett.
  • Auch Dach- und Fassadenbegrünungen im Rahmen einer Dämmung sind förderfähig.

Was wird zusammen mit einer neuen Heizungsanlage gefördert?

Auch beim Einbau eines neuen Heizkessels sind viele Umweltmaßnahmen und sogenannte „weitere Maßnahmen“ förderfähig. Dazu zählen.

  • Überbrückungsheizungstechnik bei Heizungsdefekt.
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
  • Elektronische Anzeigen für erneuerbare Energieerträge.
  • Wärmespeicher.
  • Umrüstung von Warmwasserheizungen, Warmwasser-Wärmepumpen, modernen Umwälzpumpen und elektronisch geregelten Durchlauferhitzern.
  • Heizkreisverteiler.
  • Hydraulischer Abgleich.
  • Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizung) inkl. Trittschalldämmung und Estrich, Putzarbeiten, Fußbodenbeläge
  • Niedertemperaturheizkörper.
  • Bei Einrohrsystemen: Maßnahmen zur Volumenstromregelung
  • Umrüstung von Einrohr- auf Zweirohrsysteme.
  • Umbau von Einzel- oder Fußbodenheizung auf Zentralheizung
  • Wärmedämmung von Rohrleitungen und anderen wärmeverlustierenden technischen Komponenten
  • Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Heizungswasser (Entgasung, Entsalzung, Enthärtung, Kalkschutz etc.)
  • Arbeiten an einem notwendigen Heiz-, Technik- oder Lagerraum (z.B. für Holzpellets).
  • Arbeiten an Abgasanlage und Schornstein.
  • Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks.
  • Rückbau alter Wärmeerzeuger inklusive Entsorgung (auch Schadstoffe und Sondermüll)

Nicht förderfähig als Umweltmaßnahmen sind dagegen:

  • sämtliche vorbereitenden Maßnahmen zur Vorbereitung oder Bebauung des Grundstücks.
  • Maßnahmen an den Außenanlagen und Freiflächen.
  • Vorbereitende Maßnahmen für die Errichtung oder den Betrieb einer nicht förderfähigen Anlage, z.B. einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlage

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