Ökologischer Wirtschaftsblog

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Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern – diese Möglichkeiten gibt es.. intelligente Strommodelle und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung..

Deutschlandweit bieten über drei Millionen Mehrfamilienhäuser viel Platz für Photovoltaikanlagen. Komplexe gesetzliche Vorgaben haben Eigentümer und Vermieter jedoch oft davon abgehalten, Anlagen auf solchen Mehrfamilienhäusern zu installieren. Doch mit dem Solarpaket 1 sind die gesetzlichen Vorgaben nun einfacher. Informationen zu Mieterstrommodellen und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung.

Die Flächen für Photovoltaik auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern und kommunalen Gewerbegebäuden bleiben häufig ungenutzt. Eigentümer zögern oft, eine Photovoltaikanlage zu installieren, weil ihnen die Gesetzeslage zu kompliziert erscheint. Doch mittlerweile gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Mehrparteien- und Gewerbegebäude zu attraktiven Photovoltaikstandorten werden können. Das neue Modell ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Mit dem Solarpaket 1 hat der Gesetzgeber die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt. Mit diesem Modell kann Photovoltaikstrom nun innerhalb eines Gebäudes weniger bürokratisch versorgt werden: In Mehrfamilienhäusern beziehen die Bewohner Solarstrom direkt vom Dach. Er wird den Nutzern anteilig zugeteilt und von deren Netzbezugsmengen abgezogen. Im Gegensatz dazu wird beim Mieterstrom der Strom an die Mieter verkauft.

  • Wichtig zu wissen: Das Konzept muss immer auf das Gebäude zugeschnitten sein! Was für Gebäude mit wenigen Parteien sinnvoll ist, ist nicht unbedingt für Objekte mit zahlreichen Stromverbrauchern geeignet.

Diese Konzepte sind möglich:

  • je nach Gebäudegröße Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Zweifamilienhaus.
  • Ab zwei Parteien im Haus muss zunächst entschieden werden, welche Zähler für die Solarstromnutzung sinnvoll sind. Das hängt davon ab, wo der Strom künftig verbraucht wird: In der Wohnung der Selbstnutzer? Für die Wärmepumpe, die beide Wohneinheiten versorgt? Für eine Ladestation? Die Entscheidung hängt von der Größe der Photovoltaikanlage und dem Abrechnungsaufwand ab.

Vier verschiedene Messkonzepte sind möglich:

1- Summenzählermodell: Nutzung des Photovoltaikstroms mit einem Summenzähler, der netzbezogenen Strom und ins Netz eingespeisten PV-Strom misst. Hinzu kommt je ein Unterzähler pro Partei und ein Eigenerzeugungszähler.

2- Spezielles Gesamtzählermodell (Kaskade), z.B. wenn Allgemeinstrom Vorrang bei der Nutzung von PV-Strom haben soll, oder die Wärmepumpe einen anderen Tarif als den Haushaltstarif haben soll.

3- Zwei getrennte Zweirichtungszähler mit jeweils einem Teil der Photovoltaikanlage dahinter. Voraussetzung: zwei getrennte Photovoltaikanlagen mit jeweils einem Wechselrichter und einer AC-Leitung zum Zählerschrank..

4- Beschränkung auf einen Verbraucher: Nur einer der Bewohner oder eine Gemeinschaftsanlage (z.B. eine vom Eigentümer betriebene Wärmepumpe) nutzt Solarstrom. Das Messkonzept wird dann wie beim Einfamilienhaus umgesetzt.

Kleines Mehrfamilienhaus:

Die Betreibermodelle für kleine Mehrfamilienhäuser, die einen Eigentümer haben, ähneln denen für Zweifamilienhäuser. Aufgrund der geringen Anzahl an Wohneinheiten werden sie ohne externe Dienstleister umgesetzt (Ausnahme Dienstleister, die nur Messtechnik und Abrechnung anbieten).

Für Gemeinschaften, sowohl WEGs als auch Genossenschaften, die ihre Photovoltaikanlage selbst betreiben wollen, ist die einfachste Umsetzungsform die kollektive Eigenversorgung. Wohnen einige der Bewohner zur Miete im Gebäude, ist eine Änderung des Mietvertrages notwendig. Diese Kombination stellt eine Gleichbehandlung von Eigentümern und vor Ort lebenden Vermietern sicher.

Mehrfamilienhaus mit mehr als 15 Parteien:

In einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 15 Parteien können die Bewohner mittels eines Gesamtzählermodells den Strom vom Dach nutzen, entweder alle oder nur ein Teil der Mieter. In großen Krankenhäusern wird hierfür häufig ein externer Dienstleister eingesetzt. In der Regel bietet er ein Vollversorgungs-Stromliefermodell an. Er kann aber auch nur als Investor oder Anlagenbetreiber auftreten. Teilweise wird auch nur die Mess- und Abrechnungstechnik an ein externes Unternehmen übergeben.

Welche rechtlichen Grundlagen es für den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern gibt, welche steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte zu beachten sind und welche Betriebskonzepte für die jeweiligen Zielgruppen möglich sind, zeigt das 16-seitige Factsheet „Gemeinsame Nutzung von Photovoltaikstrom in Mehrparteienhäusern“ des Photovoltaik Netzwerks Baden-Württemberg, das hier kostenlos erhältlich ist.

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