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Jung kauft Alt: Neues KfW-Förderprogramm zum Altbaukauf – Aktuelles

Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für den Altbaukauf aufgelegt, das die bestehende Neubauförderung ergänzt. Das Eigenheimprogramm für Familien startete am 3. September 2024. Die von der KfW verwaltete Förderung „Jung kauft Alt“ bietet Familien die Möglichkeit, zinsgünstige Kredite zu erhalten. Die Förderung unterstützt den Erwerb von Altbauten mit mangelhafter Energieeffizienz, die innerhalb von 4,5 Jahren auf mindestens Effizienzhaus 70 EE-Standard saniert werden müssen. Informationen und Details sind verfügbar.

Das neue KfW-Programm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Erwerb von Altbauten – 308) ist seit dem 3.9.2024 verfügbar.

Wichtiger Hinweis: Um Anspruch auf die Förderung zu haben, müssen Familien den Kredit vor Abschluss des Kaufvertrags bei der KfW beantragen. Alternativ kann der Kaufvertrag unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung im Rahmen des Programms „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Erwerb von Bestandsimmobilien 308) abgeschlossen werden.

Wie sieht die Förderung aus?

Familien können für den Kauf eines Altbaus ein zinsgünstiges Darlehen beantragen. Die Konditionen für den Programmstart im September 2024 liegen zwischen 0,25 % (7 bis 10 Jahre Laufzeit) und 3,31 % (26 bis 35 Jahre Laufzeit) effektivem Jahreszins. Die Darlehenshöhe richtet sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt:

  • -1 Kind: 100.000 Euro.
  • -2 Kinder: 125.000 Euro.
  • -ab 3 Kindern: 150.000 Euro.
  • Was genau wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf einer Bestandsimmobilie

  • mit Energieeffizienzklasse F, G oder H zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Die Immobilie muss innerhalb von 54 Monaten auf mindestens 70 EE saniert werden, hierfür kann beispielsweise die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ im KfW-Programm 261 genutzt werden.
  • Es wird maximal eine Wohneinheit gefördert, förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Förderung?

Nur Familien mit Kindern und einem steuerpflichtigen Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro (laut Steuerbescheid) mit einem minderjährigen Kind im Haushalt (für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt kommen 10.000 Euro hinzu). Die Immobilie muss mindestens 5 Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf kein Wohneigentum vorhanden sein. Zudem dürfen Haushalte zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Bundesförderung aus den Programmen „Baukindergeld“ (424), „Wohneigentum für Familien“ (300) oder „Jung kauft alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) in Anspruch genommen haben. Antragsteller müssen einen Eigentumsanteil von mindestens 50 Prozent haben.

Familien benötigen für das Gespräch mit ihrer Bank / Sparkasse / Bausparkasse folgende Unterlagen:

  • Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung (bei einer Antragstellung im Jahr 2024 also die Bescheide aus den Jahren 2022 und 2021) – vom Antragsteller und seinen im künftigen Haushalt lebenden Ehegatten bzw. Lebenspartnern oder Partnern aus einer eheähnlichen Gemeinschaft.
  • Die Geburtsurkunde(n) aller eigenen und adoptierten Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt des Antragstellers bzw. seiner im künftigen Haushalt lebenden Partner leben.
  • Den gültigen Energiebedarfs- bzw. Verbrauchsausweis für das zum Erwerb vorgesehene Wohnobjekt. Zulässig sind Energiebedarfs- bzw. Verbrauchsausweise der Klassen F, G oder H.
  • -Update 02.09.2024: Das neue KfW-Programm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb – 308) soll am 03.09.2024 starten. Zudem kann bereits vor Antragstellung ein Kaufvertrag unterzeichnet werden, sofern dieser an die Gewährung der Förderung aus dem Programm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) geknüpft ist.

-Update 07.08.2024: Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Mittel für das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ freigegeben. Damit startet das Programm zur Förderung des Eigenheimerwerbs von Familien mit geringen bis mittleren Einkommen zeitnah.

-Update 26.07.2024: „Jung kauft Alt“ ist der Titel des neuen KfW-Förderprogramms, das der zusätzlichen Förderung des Familienwohneigentums durch den Erwerb von Bestandsgebäuden dient (Programm 308). Das Kreditprogramm soll voraussichtlich am 3. September 2024 beginnen, für die Initiative sind 350 Millionen Euro vorgesehen.

Stand 31. Januar 2024, voraussichtlicher Start des neuen Förderprogramms „Jung kauft Alt (JkA)“ im Sommer 2024. Die konkreten Bedingungen für die Förderung stehen noch nicht fest. Im Haushaltsentwurf sind 350 Millionen Euro für die Initiative vorgesehen.

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