Ökologischer Wirtschaftsblog

Used property Subsidy for energy consulting

Gebrauchte Immobilie: Förderung für Energieberatung

Wer eine gebrauchte Immobilie erwirbt, sei es durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung, möchte diese häufig sanieren und seinen persönlichen Bedürfnissen anpassen. Den Zustand des Gebäudes zu beurteilen und geeignete Sanierungsmaßnahmen zu planen, kann jedoch eine Herausforderung sein. Eine Energieberatung kann hier wertvolle Erkenntnisse liefern und ist besonders sinnvoll, da die BAFA-Förderung bis zu 50 Prozent der Kosten übernehmen kann.

Die Förderung der Energieberatung ist in der „Richtlinie zur Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Beratung vor Ort, Individueller Sanierungsfahrplan)“ geregelt. Für Immobilieneigentümer bedeutet dies einen satten Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 650 Euro, bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten bis zu 850 Euro.

Eigentümergemeinschaften (WEG) erhalten zudem eine einmalige Zahlung von 250 Euro, damit die Ergebnisse der Beratung in einer Eigentümerversammlung erläutert werden können.

  • Was beinhaltet die Energieberatung?

Bei der Energieberatung erfahren Eigentümer, wie sie ihr Wohngebäude energetisch sanieren können. Sie können sich für eine Sanierung hin zum KfW-Effizienzhaus entscheiden oder einzelne Maßnahmen umsetzen. Der Sanierungsfahrplan bietet Anregungen zur schrittweisen Steigerung der Energieeffizienz, geeignet für Eigentümer, die eine schrittweise Sanierung bevorzugen. Ein wesentlicher Aspekt der Beratung sind die voraussichtlichen Kosten der Sanierung und verfügbare Fördermittel.

Nach Abschluss der Energieberatung erhalten Eigentümer einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Diese visuelle Darstellung erleichtert die Übersicht und bringt einen Bonus auf die Förderung! Wer innerhalb von 15 Jahren Maßnahmen aus dem iSFP umsetzt, erhält vom BAFA eine 5-prozentige Fördererhöhung (iSFP-Bonus).

Zuschuss zur Energieberatung beantragen
Die Energieberatung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für alle Wohngebäude gefördert, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Zugelassene Energieberater finden Eigentümer in der Liste der Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes.

  • Antragstellung für Energieberatung Schritt für Schritt:

1- Vor Beginn der Energieberatung stellen Eigentümer den Antrag online über das BAFA-Portal.

2- Das BAFA stellt daraufhin einen sogenannten Zuwendungsbescheid aus. Anschließend haben Eigentümer 9 Monate Zeit, die Energieberatung durchzuführen.

3- Erst nach (!) Antragstellung kann der Energieberater beauftragt werden. Wichtig: Nur Energieberatungen, deren Ergebnis ein sogenannter Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist!

4- Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer vom Energieberater eine Rechnung über die Beratungsgebühr.

5- Im Anschluss reicht der Eigentümer die Unterlagen zum Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Hierzu ist das elektronische Formular „Erklärung zum Verwendungsnachweis“ vollständig auszufüllen.

6- Das BAFA zahlt den Zuschuss aus.

Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann dies auch seinem Energieberater überlassen: Mit einer Vollmacht kann dieser die komplette Antragstellung übernehmen.

Darüber hinaus können Eigentümer mit ihrem Energieberater vereinbaren, dass sie nur ihren eigenen Anteil an der Gebühr zahlen und nicht die komplette Rechnung. Dafür müssen Eigentümer das BAFA ermächtigen, den Zuschuss an den Energieberater zu verwenden. Voraussetzung dafür ist das Formular „Ermächtigung“.

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