Ökologischer Wirtschaftsblog

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Baugenehmigung für Dachgeschossausbau – wann braucht man sie?

Die Bundesländer legen die Genehmigungspflicht in der Landesbauordnung fest

Wenn sich Eigentümer mit einem Dachgeschossausbau beschäftigen, müssen auch die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Wer noch ganz am Anfang steht, kann später Zeuge eines (kostspieligen) blauen Wunders werden, denn manchmal ist für einen Dachgeschossausbau eine Baugenehmigung erforderlich. Ob und wann dies der Fall ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Ein Blick in die Landesbauordnung und ein Gespräch mit dem Bauamt bringen Klarheit.

Es herrscht ein Mangel an freien Wohnungen, weshalb sich immer mehr junge Familien dazu entschließen, zu ihren Eltern zu ziehen. Dann steht schnell der Dachgeschossausbau auf dem Tisch: Das Dachgeschoss, das bislang nur als Abstellraum genutzt wurde, kann im besten Fall zu einer eigenständigen Wohnung ausgebaut und vielleicht sogar von außen separat betreten werden. Aber Achtung: Bevor Sie einen Dachgeschossausbau planen, sollten Sie immer zuerst zum Bauamt gehen! Denn nicht jedes Dach lässt sich einfach umbauen.

Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Isolationsnachweis? :

  • Neben den konstruktiven Fragen (Stabilität/Tragfähigkeit des Daches) müssen die Eigentümer klären, ob sie den ehemaligen Lagerraum überhaupt in Wohnraum umwandeln dürfen. Die sogenannte Nutzungsänderung bedarf einer formellen Genehmigung. Viele Details müssen geklärt werden, teilweise muss auch der Stellplatz nachgewiesen werden, auch wenn immer mehr Kommunen glücklicherweise darauf verzichten.
  • Wollen die Eltern die neue Wohnung auch gleich an ihre Kinder übertragen, benötigen sie in der Regel eine Abschottungsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
  • Generell gilt bei Baugenehmigungen für einen Dachgeschossausbau meist folgendes: Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, richtet sich nach dem Umfang der geplanten Arbeiten. Wird mit dem Dachgeschossausbau neuer Wohnraum geschaffen, ist dies eine Nutzungsänderung und damit in manchen Bundesländern genehmigungspflichtig. Gleiches gilt, wenn durch den Dachgeschossausbau Veränderungen an der Dachfläche vorgenommen werden, etwa durch den Einbau von Dachfenstern oder einer Dachterrasse, oder auch wenn die Dachneigung verändert wird.

Nicht genehmigungspflichtig sind dagegen Maßnahmen, die das Erscheinungsbild des Hauses nicht verändern, wie etwa die Sanierung von Dachfenstern.

  • Wo kann ich mich nach einer Baugenehmigung für den Dachgeschossausbau erkundigen?:

Im ersten Schritt hilft ein Blick in die Landesbauordnungen, um herauszufinden, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Danach schafft ein Gespräch mit der Baubehörde Klarheit über alle weiteren Fragen.

Wichtig:
Um Dachausbauten und Aufstockungen zur Nutzung schnell und unkompliziert zu ermöglichen, ist geplant, dass die Länder in den Landesbauordnungen und in der Musterbauordnung Nutzungsänderungen des Dachgeschosses zu Wohnzwecken unter bestimmten Voraussetzungen freistellen. Auch hier kann die Baubehörde Auskunft über den Stand der Dinge geben.

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