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Ab 1. März: Das KfW-Programm für klimafreundliche Neubauten (KFN) .. was ist das?

Am 1. März 2023 startet die Neubauförderung im KfW-Programm „Klimafreundliches Neubau (KFN)“ und löst die bisherige Förderung im Rahmen des BEG ab.
Nun wurden erste Details zu den Förderrichtlinien und -bedingungen veröffentlicht. Im Förderprogramm werden zinsgünstige Darlehen vergeben, es gibt keine Zuschussförderung.
Grundlage der Förderung ist der Standard Effizienzhaus 40.

Das KfW-Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen (KFN)“ steht ab dem 1. März offiziell allen Antragstellern offen
neben privaten bauherren sind auch investoren und käufer von neu gebauten häusern oder wohnungen antragsberechtigt.
Gefördert werden sowohl Wohngebäude (WG) als auch Nichtwohngebäude (NWG).
Private Bauherren können ihren Antrag ab März im KfW-Programm „Klimafreundlicher Wohnungsneubau – Eigennutzung (297)“ stellen.

Was genau wird gefördert?
Gefördert werden sowohl der Neubau als auch der erstmalige Erwerb von Gebäuden, die den Energiestandard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten erfüllen. Darüber hinaus müssen die Anforderungen der „Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für Neubauten“ des Gütesiegels für nachhaltige Gebäude (QNG) erfüllt werden.

Das QNG-Siegel ist bereits aus der bisherigen Förderung der Effizienzhaus-Nachhaltigkeitsklasse (EH NH) bekannt. Die Anforderungen wurden weiterentwickelt, das entsprechende QNG Update 2023 trat am 01.01.2023 in Kraft und gilt bereits für alle Anträge, für die die Zertifizierungsstelle seit Anfang des Jahres beauftragt wurde. Die QNG-Anforderungen enthalten auch die notwendigen LCA-Bilanzierungsregeln zur Berechnung der Ökobilanz von Wohngebäuden, die Voraussetzung für das neue Förderprogramm sind.

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Die Neubau-Förderung im KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ startet im März

Es werden zwei Standards gefördert: Klimafreundliches Wohnen und Klimafreundliches Wohnen mit QNG. Voraussetzungen für die Förderung:

1. Klimafreundliches Wohngebäude:

  • Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus und durch bau- und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Einbindung erneuerbarer Energien, das heißt: Erfüllung der Anforderungen an das Treibhauspotenzial, nachzuweisen mit der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA)
  • Standardeffizienz Haus 40 (EH 40)
  • kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse

2- Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:

  • Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen verfügt das Gebäude über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Gütesiegel Nachhaltiges Bauen PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).

Die Höhe der Förderung:
Bei Wohngebäuden werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.

  • Klimafreundliches Wohngebäude bis 100.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis 150.000 Euro pro Wohneinheit.
    Für die Antragstellung und Bauüberwachung wird ein Energieeffizienz-Experte benötigt. Für die Förderphase für klimafreundliche Wohngebäude mit QNG müssen zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeitsberater eingebunden werden.

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