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Ökologischer Wirtschaftsblog

EU Building

Aktualisieren Sie die EU -Gebäuderichtlinie: Keine Verpflichtung zur Renovierung in Sichtweite

Energieeffizienz von Gebäuden in der EU sollte verbessert werden

Die EU -Gebäuderichtlinie wurde in Deutschland mit markigen Worten wie „obligatorische Renovierung“ und „Enteignung“ diskutiert. Insbesondere geht es um das Klimaschutzpaket der EU „Fit für 55“, das sich auch auf die Energieeffizienz von Gebäuden konzentriert, da sie für 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU verantwortlich sind. Am 7. Dezember 2023 vereinbarten sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Präsidentschaft des spanischen Rates informell auf Pläne. Diese enthalten keine Renovierungsanforderungen für private Wohngebäude.

Um die Emissionen zu reduzieren, stimmte das EU -Parlament zunächst informell über die allgemeinen Anforderungen für den Bausektor zu:

  • Neugebäude sollten ab 2030 emissionsfrei sein.
  • In Wohngebäuden wird der durchschnittliche Primärergieverbrauch voraussichtlich bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent sinken. Die EU -Mitgliedstaaten müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um dies zu erreichen.
    -Renovierungsspezifikationen sind nur für Gebäude ohne Wohnung geplant: Bis 2030, 16 Prozent und bis 2033 26 Prozent der nicht Wohngebäude mit den schlimmsten Werten sollten durch Mindestanforderungen für die Gesamtenergieeffizienz renoviert werden.
  • Eine Solarverpflichtung ist auch für öffentliche Gebäude, Nichtwohngebäude und neue Gebäude geplant: Wenn sie technischen und wirtschaftlichen Sinn ergeben, müssen Solarsysteme in öffentlichen Gebäuden und nicht ansässigen Gebäuden und in neuen Wohngebäuden schrittweise installiert werden, sowie in neuen Wohngebäuden, in der EU bis 2030.
  • Auswahlheizung mit fossilen Brennstoffen bis 2040: Fossile Brennstoffkessel sind bis 2040 vollständig auszusteigen. Diese können in den EU -Mitgliedstaaten von 2025 nicht mehr subventioniert werden.
  • Es sollten Ausnahmen von der EU -Gebäuderichtlinie für landwirtschaftliche Gebäude, börsennotierte Gebäude und Gebäude mit besonderem architektonischem und historischem Wert geben.
    -> Was kommt als nächstes? Die getroffene Vereinbarung muss noch vom EU -Parlament und dem Europäischen Rat genehmigt werden. Das Komitee für Industrie, Forschung und Energie wird am 23. Januar 2024 darüber diskutieren und abstimmen. Nach der Annahme der EU muss die Richtlinie noch in das deutsche Recht umgewandelt werden.

Quelle : www.energie-fachberater.de

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