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Alles zum GEG Energierecht

– Die wichtigsten Entscheidungen der GEG:

Auch wenn das Gebäudeenergiegesetz neu ist, sind die meisten Inhalte bereits aus den beiden Vorgängergesetzen bekannt. Wer ein neues Haus baut, muss bestimmte Grenzwerte einhalten, zum Beispiel in Bezug auf den anfänglichen Energiebedarf, die Wärmedämmfähigkeit eines Bauteils, die Art der Beheizung und Dämmung etc.
Die Entscheidungen des Gesetzes sind auf gebrauchte oder alte Gebäude und auf moderne Gebäude angesiedelt

Für welche Gebäude gilt das GEG nicht?

Beträgt die Nutzfläche des Gebäudes 50 Quadratmeter (m2) oder weniger, fällt sie nicht unter das Wärmegesetz. Die Nutzfläche wird für Wohn- und Nichtwohngebäude unterschiedlich berechnet.

Neue Gebäude:

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– Anforderungen an Neubauten:

According to this, a zero-energy building is a house that “ has very good overall energy efficiency and whose energy requirements are very low and, as far as possible, should be covered to a very large extent by energy from renewable sources ”.

Die GEG geht von der Existenz eines Referenz- oder Basisgebäudes aus, an dem sich jeder Neubau zu messen hat. Für dieses Referenzgebäude werden beispielsweise die Wärmekoeffizienten und die Gesamtenergiedurchlässigkeit aller relevanten Bauteile angegeben. Am Ende die Isolierfähigkeit des Bauteils. Dieses Referenzgebäude ist im Gesetz selbst beschrieben, aber einige der Spezifikationen dieses Referenzgebäudes sowie seiner Komponenten sind für normale Menschen schwer zu erkennen, und hier ist es erforderlich, die darauf spezialisierten Ingenieure zu konsultieren, wie z den DIN-Normen. Dazu ist es notwendig, Ingenieure, Wohnungen, Energiebüros und Gebäude zu konsultieren, um zu sehen, ob das Gebäude den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
1- Nicht nur die Gebäudestruktur muss isoliert werden, sondern auch die Wärme- und Warmwasserverteilungsrohre müssen isoliert werden.
2- Das neue Gebäude darf nur einen bestimmten jährlichen Primärenergiebedarf decken. Dies ist die Energie, die zum Heizen oder zum Betreiben elektrischer Systeme verwendet wird. Auch hier dient das Referenzgebäude als Vergleich.
Zudem muss zumindest ein Teil des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dazu gehören folgende Arten erneuerbarer Energien, die im Gebäude genutzt werden können:

  • Thermische Solarenergie
  • PV
  • Wärmepumpen
  • Biomasse
  • Eine Kombination aus Wärme und Kraft
  • Zentralheizung
– Was beschreibt die GEG für Neubauten?

Ebenso wie die Energieeinsparverordnung verwendet auch die Gebäudeenergieordnung den Begriff des Referenzgebäudes zur Bewertung energetischer Maßnahmen. Daran müssen sich alle Neubauten messen lassen. Für die wichtigsten Komponenten des Referenzgebäudes.
Wichtige Vitalgrößen wie Wärmedurchgangskoeffizient oder Gesamtenergiedurchlässigkeit wurden als konstant bestimmt.
Der Wärmedurchgangskoeffizient (auch U-Wert genannt) ist ein Maß für den Wärmedurchgangskoeffizienten eines Bauteils.
– Der Gesamtenergiedurchlassgrad (auch g-Wert genannt) gibt den Energieanteil an, der durch die Verglasung in den Raum gelangt und dort den Raum erwärmt. Neben der baulichen Hülle gelten einige Vorschriften auch für die Dämmung, zum Beispiel Heizungs- oder Warmwasserleitungen.

Beispiel:

In der Regel sollte die sogenannte Isolierung 100 % betragen. Das bedeutet, dass alle beheizten Rohre mit einer Isolierung bedeckt sein müssen, die nicht kleiner als der Innendurchmesser des Rohrs ist. Dies gilt zumindest dann, wenn der Dämmstoff eine Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m • K) hat. Ist die Wärmeleitfähigkeit des verwendeten Dämmstoffes höher, sollte die Dämmstärke entsprechend angepasst werden. GEG beschreibt aber auch Ausnahmen, die zu einer geringeren oder höheren Dämmstärke führen.

 

– Der Jahres-Primärenergiebedarf beträgt nur 75 Prozent des Referenz- bzw. Hauptgebäudes:

Zentrales Element ist, dass Neubauten nur einen bestimmten Anfangsjahresenergiebedarf haben dürfen. Das ist die Energie, die Sie direkt für Heizung, Klimaanlage oder zugehörige elektrische Anlagen verwenden müssen. Da Neubauten als Niedrigenergiehäuser konzipiert sind, dürfen sie maximal 75 Prozent des Energiebedarfs des Referenzgebäudes aufweisen.
Aus den eingesetzten Energieträgern wird der Energiebedarf berechnet, der dann mit einem bestimmten „Prime Power Factor“ multipliziert wird. Dieser Faktor ist ein Indikator für die Gesamtenergiemenge, die von der Quelle bis zum Haus verbraucht wird. Um den Vergleich verschiedener Energieträger zu erleichtern, wird bei der Berechnung nicht nur der Energieverbrauch berücksichtigt, sondern auch der Energiebedarf für Erzeugung, Umwandlung und Verteilung.

zum Beispiel :

Beim Heizen mit Strom beträgt der Basisleistungsfaktor 1,8. Das bedeutet: Um 1 kWh thermische Energie ins Haus zu bekommen, müssen insgesamt 1,8 kWh im Kraftwerk erzeugt werden. Die restlichen 0,8 kWh sind Umwandlungs- und Übertragungsverluste.
Nachhaltigere Energieträger sind bei der Bewertung des Primärenergiebedarfs im Vorteil, da bei der Ermittlung der Faktoren Erneuerbare Energien und Holz deutlich niedrigere Werte ermittelt wurden als beispielsweise Öl und Erdgas. Das hängt auch damit zusammen, dass neben der Spareffizienz auch die Klimaverträglichkeit berücksichtigt wird.

zum Beispiel:

Der Basisleistungsfaktor von Solarenergie beträgt 0,0, da die Energie dort erzeugt wird, wo sie verbraucht wird und es keine Übertragungs- und Verteilungsverluste gibt. So kann die Nutzung von Solarenergie den Primärenergiebedarf eines Hauses deutlich reduzieren.

– GEG für Neubauten: Erneuerbare Energien werden hochflexibel:

Im Gebäudeenergiegesetz gibt es eine Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien. Neubauten müssen einen Teil des Heiz- und Kühlbedarfs mit erneuerbaren Energien decken. Die Anforderungen wurden größtenteils aus dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz übernommen. Die genauen Anteile variieren je nach Energie.


Mindestens 15 Prozent erneuerbare Energie


     Die GEG gibt außerdem an, dass mindestens 15 Prozent des Heiz- und Kühlenergiebedarfs eines Gebäudes durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Je nach gewählter Stromquelle kann das Verhältnis höher sein:

 

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  • 1: Ökostrom, der gebäudenah erzeugt und überwiegend vom Gebäude selbst verbraucht wird; mit eigener Photovoltaik -Anlage erfüllt wenn: kWp PV ≥ Gebäudenutzfläche x 0,03 / Anzahl beheizter Etagen
  • 2: feste Biomasse
  • 3: flüssige Biomasse
  • 4: gasförmige Biomasse, 30 Prozent: KKW – Anlage, 50 Prozent:  Brennwertkessel  

Bei der GEG gibt es kein Bekenntnis zur Solarenergie:

Obwohl das Gebäudeenergiegesetz die Nutzung von Solarenergie für Wohngebäude derzeit nicht vorschreibt, existieren in einigen Bundesländern bereits ähnliche Regelungen. Seit 2022 müssen alle Neubauten in Baden-Württemberg – ob gewerblich oder privat – mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden und da sind viele Bundesländer voraus. Ziel ist es, bis 2030 80 % des Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen.

– U-Werte & GEG:
Änderungen des GEG gegenüber der EnEV :

In der Gebäudeenergieverordnung gelten für Neubauten und Sanierungen die gleichen Anforderungen an Energieverbrauch und Wärmeschutz wie in der jüngsten EnEV. So wurden beispielsweise die Anforderungen an U-Werte der EnEV 2016 für Bestandsgebäude unverändert genehmigt.
Das heißt, die Dicke des Dämmmaterials bleibt gleich wie bei der Dämmung der Decke.

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Die Bundesregierung hat zum Zeitpunkt dieses Berichts keine verschärften Auflagen zur Vermeidung steigender Bau- und Wohnkosten eingeführt.
– Ab 2025 wird das Effizienzhaus 40 (EH 40) als neuer gesetzlicher Gebäudestandard definiert. In einem modifizierten GEG .
Erdgasheizungen sollen den Effizienzhausstandard nicht erfüllen können.

– Aufgrund der aktuellen politischen Lage gibt es viele Rufe nach Veränderung. Ende April 2020 wurde der erste Entwurf der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) veröffentlicht. Dazu gehört unter anderem die Novellierung des neuen Baustandards von EH 75 auf EH 55. Das bedeutet: Der zulässige Anfangsenergiebedarf für ein zu errichtendes Gebäude hat sich von bisher 75 Prozent des Anfangsenergiebedarfs für die Referenzstruktur auf 55 Prozent.

Kein Stress! die Anforderungen an den U-WERT bleiben unverändert .. !

Für alle Bauherren, die den Umgang mit EnEV gewohnt sind, sei gesagt: Die Anforderungen an die Gebäudehülle mit GEG wurden nicht erhöht – EnEV-Werte werden unverändert übernommen.
– Außenwände: 0,24 W / (m2·K)
-Deckenbereiche: 0,24 W/(m2·K)
-Wände vs. Boden: 0,30 W/(m2·K)
– An die unbeheizte Dachfläche angrenzende Geschossdecken sind so zu dämmen, dass sie einen U-Wert von 0,24 W/(m 2 K) nicht überschreiten. Anstelle der Decke können auch Deckenwände gedämmt werden. Ein Eigentümerwechsel ist ein zwingender Grund für den Umbau von Mehrfamilienhäusern.
-Die bisher ungedämmten Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen müssen gedämmt werden.
-Die Anforderungen an die Gebäudeabdichtung bleiben unverändert.
-Der maximale Endenergiebedarf bleibt bei 75 % des Referenzgebäudes. Bei Sanierungen darf er den 1,4-fachen Wert des Endenergiebedarfs des Referenzgebäudes nicht überschreiten.

Einsendeschluss ist der 31.12.2023, Behörden können eine Verifizierung auf Basis von Treibhausgasemissionen und Endenergiebedarf zulassen. Bei Neubauten nach diesem Datum, also im Jahr 2024, drohen hohe Bußgelder für den nachgewiesenen Verstoß.

Neu für Wohngebäude ist ein Modellbauverfahren – ein alternatives Nachweisverfahren. Damit können Eigentümer ohne energetische Berechnungen die Einhaltung der GEG-Anforderungen anhand der Mindestqualitäten der Maßnahmen nachweisen.

 

Achtung: Werden Außenbauteile wie Wände erneuert oder saniert (>10 % der Fläche), dürfen diese nach Abschluss der Arbeiten die vorgeschriebenen maximalen U-Werte nicht überschreiten. Dies kann eine nachträgliche Isolierung erforderlich machen. Das kann teuer werden!
– Energieberatung ist Pflicht geworden, aber…

Käufer von Ein- und Familienhäusern müssen künftig „ein Aufklärungsgespräch über den Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen befugten Person führen“. Allerdings nur, „wenn ein solches Gespräch als individuelle Dienstleistung kostenlos angeboten wird“. Auch bei umfangreichen Renovierungen nach GEG-Vorgaben ist eine kostenlose Beratung Pflicht. Die Gebührenfreiheitsregelung enthält keine besondere Verpflichtung des Eigentümers, sich kostenlos beraten zu lassen. Vielmehr reicht es aus, wenn er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen erkundigt, ob es kostenlose Beratungsangebote gibt.

Aufmerksamkeit:
Durchführende Unternehmen müssen bei Angebotsabgabe ihre Energiekunden angeben!
Der Energieausweis ist nur 10 Jahre gültig, danach muss er beim Kauf eines Hauses oder Gebäudes erneuert werden und es empfiehlt sich, Energie- und Bauexperten zu Rate zu ziehen.
– WEITERE INNOVATIONEN:

Die zahlreichen weiteren Neuerungen – etwa die verpflichtende Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten, das Verbot neuer Öl- und Kohleheizungen oder die Nennung von CO 2 -Emissionen im Energieausweis – sind auf der Website des Bundesinnenministeriums aufgelistet , Bauen und Gemeinschaft.

Der gesamte Gesetzestext des GEG kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.

– GEG bietet Komfort für Photovoltaik, Biomethan und Brennstoffzellen

Im Vergleich zum veralteten Energieeinspargesetz schafft das Gebäudeenergiegesetz zusätzliche Möglichkeiten, die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien umzusetzen:
1- Die Anforderungen sind nun auch dann erfüllt, wenn 15 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs aus regenerativ erzeugtem, gebäudenah erzeugtem Strom stammen, der überwiegend vom Gebäude selbst verbraucht wird, beispielsweise von kleinen Windkraftanlagen. Der häufigste Fall dürfte die Photovoltaikanlage sein. Zur Berechnung der minimalen Spitzenleistung einer Photovoltaikanlage in Kilowatt (kWp) findet sich in §36 des GEG eine eigene Gleichung: die nutzbare Gebäudefläche multipliziert mit 0,03 dividiert durch die Anzahl der beheizten bzw. gekühlten Stockwerke nach DIN V 18599- 1: 2018-09. Ob sich die Photovoltaikzellen auf Ihrem Dach lohnen, können Sie anhand eines Solardachchecks erkennen.
2- Es ist nicht mehr erforderlich, gasförmige Biomasse – also Biomethan – in der KWK-Heizanlage zu verwenden. Ein Brennwertkessel reicht jetzt aus, wenn Biomethan 50 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs deckt.
Um zu erfahren, wie Sie auf grünes Gas umsteigen, klicken Sie hier.
3- Bei Brennstoffzellen-Heizsystemen wurde der Satz im Vergleich zu anderen KWK-Systemen auf 40 Prozent gesenkt.
4- Weitere der Erneuerbare-Energien-Verpflichtung gleichwertige Substitutionsmaßnahmen sind klimafreundliche Fernwärme oder dicke Dämmung. Bei dickerer Dämmung sollte der Wärmeübergangsverlust um 15 Prozent geringer sein als beim üblichen GEG-Dämmungsstandard.

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GEG für Alt- oder Gebrauchtbauten :

– Welche U-Werte hat das neue GEG für Alt- oder Gebrauchtbauten?

Seit die Europäische Union am heutigen Dienstag, den 31. Mai, die Genehmigung des russischen Ölembargos bekannt gab, begannen Spekulationen über das Ausmaß der ernsten Entwicklung für Russland und die zu erwartende Höhe seiner Verluste.

Bloomberg hatte zuvor den Verlust Russlands durch das europäische Ölembargo auf 22 Milliarden Dollar geschätzt, aber der Leiter des russischen Energieentwicklungszentrums, Kirill Melnikov, war anderer Meinung.

Laut der russischen Nachrichtenagentur TASS erklärte Melnikov, dass russische Ölgesellschaften aufgrund der Entscheidung der Europäischen Union, ein teilweises Embargo gegen russische Öllieferungen zu verhängen, zwischen 5 und 10 Milliarden Dollar verlieren könnten.
Melnikov glaubt, dass die Schätzungen von Bloomberg falsch sind, weil sie den Anstieg der Brent-Rohölpreise nicht berücksichtigt haben, wie von der spezialisierten Energieplattform beobachtet wurde.

 

– Die Anforderungen an den U-Wert einfach nicht verschärfen:

Aber !! :
An die unbeheizte Dachfläche angrenzende Dachgeschossdächer sind so zu dämmen, dass sie einen U-Wert von 0,24 W/(m2·K) nicht überschreiten. Anstelle der Deckenwände kann auch die Decke gedämmt werden.
Am 1. November 2020 ist es soweit: Das neue Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, tritt als gesetzliche Grundlage für die Anforderungen an Gebäude und deren Wärme- und Kälteversorgung mit erneuerbaren Energien in Kraft. Gleichzeitig läuft die Energieeinsparverordnung (EnEV) aus.
Die GEG setzt europäische Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Einheitlichen Energieeinspargesetz vollständig um. Gleichzeitig werden viele unnötige Gesetze und Vorschriften eingeführt, die ebenfalls am 1. November auslaufen. Planer, Verarbeiter und Bauherren können sich vom Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), Energieeinspargesetz (EEG) und Energieeinspargesetz (EnEV) verabschieden, die für die Gebäudedämmung gelten.

– Anforderungen an die Sanierung und Modernisierung des freiwilligen Hafens:

Alle anderen Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten im Haus sind in der Regel freiwillig, d. h. sie müssen durchgeführt werden, weil eine Portierungsverfügung oder Instandsetzung des Gebäudes vorliegt, und gleichzeitig nach dem neuen Gesetz nicht erforderlich sind
Wenn Sie anfangen umzurüsten oder neu zu erfinden, gibt Ihnen die GEG die Mindeststandards, die Sie erreichen müssen. Alte undichte Fenster müssen beispielsweise nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz nicht ausgetauscht werden. Eine Wärmedämmung von Außenwänden ist sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Aufgrund von Rissen in der Wand oder Schimmel in den Holzfenstern kann es aber sein, dass bei einem Austausch der alten Fenster oder einer Fassadensanierung die entsprechenden Dämmwerte nach neuem Gesetz erreicht werden müssen. Gleiches gilt, wenn Sie mehr als zehn Prozent der Fassadenfläche sanieren (also wenn die Instandsetzung der Gebäudeaußenfassaden mehr als 10 % der Wand- oder Außenfassadenfläche ausmacht). Wenn die Fassade nur an einzelnen Stellen ausgebessert oder gerade neu gestrichen wurde, müssen Sie die Auflagen nicht erfüllen.
Auch bei kleineren Arbeiten im Haus, wie dem Austausch von Bodenbelägen, gelten die Dämmgrenzwerte nicht.

GEG für Altbauten:

– Boiler Austausch- und Nachrüstanleitung:

Ab 1. Januar 2026: Der Einbau neuer Öl- oder Kohleheizungen wird nur noch verboten, wenn der Energiebedarf für Heizung und Kühlung teilweise durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Daher werden gemischte Geysire als Öl- und Kohlebasis bezeichnet. Der genaue Anteil erneuerbarer Energien variiert je nach Energiequelle, zum Beispiel 15 Prozent Solarthermie, eine Öl- oder Kohleheizung oder eine sogenannte Holzpalette müssen durch Vorräte an erneuerbaren Energien wie z B. eine Solarheizung, beim Austausch einer Öl- oder Kohleheizung durch eine ähnliche, hat sie Brennstoffkonditionen ab 2026 und ist für einen Neubau gleich. Das heißt, der Eigentümer des Gebäudes kann kein vollständig öl- oder kohlebefeuertes System installieren.

– Verpflichtung zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen:

Nach § 72 GEG besteht weiterhin eine Austauschpflicht für alle Ölheizungen und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Ausgenommen sind wie bisher vor allem solche ohne Brennwertanlage Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel. Bei Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften tritt die Ersatzpflicht nach § 73 erst nach einem Eigentümerwechsel ein. Das bedeutet, dass Sie ein altes Haus gekauft haben.

– Isolierung von Warmwasserleitungen:

Heizungs- und Warmwasserleitungen, die durch unbeheizte Räume führen, müssen isoliert werden, was bedeutet, dass Sie die Rohre isolieren müssen, wenn sie durch Garagen, Müllräume usw. geführt werden.

– Isolierung des Obergeschosses oder der Decke:

Seit 2015 müssen die Obergeschosse, die zu einem unbeheizten Dachgeschoss führen, einen „Mindestwärmeschutz“ aufweisen. Üblicherweise ist dies eine Wärmedämmung von 4 cm. Beispielsweise werden die Sparrenkonstruktion und deren Zwischenräume mit Dämmmatten oder losen Dämmstoffen (Zellulose, Steinwolle, Glaswolle etc.) ausgefüllt.
Die Dämmpflicht gilt nicht nur für ausgebaute Dachböden, sondern auch für ausgebaute oder trockene Dachböden. Alternativ kann das Dach auch gedämmt werden.
Dies liegt daran, dass warme Luft in einem Gebäude oder Zuhause normalerweise auf ein höheres Niveau bewegt wird, weil sie leichter als normale Luft ist

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GEG für Alt- und Neubau:

– Energiezertifizierungen und Verpflichtung zur Beratung

Ein Energieausweis ist eine Übersicht für Bauherren, Käufer und Mieter über den voraussichtlichen Energieverbrauch eines Gebäudes. Durch das neue Gesetz müssen Energiebedarfsausweise nun auch die Kohlendioxidemissionen aus dem Endenergiebedarf für Heizungen und andere Kohlendioxid emittierende Anlagen oder Geräte ausweisen. Bei Verkauf oder Vermietung muss der Eigentümer die notwendigen Vorkehrungen für die Ausstellung eines Energieausweises treffen. Spätestens bei der Besichtigung muss potenziellen Käufern oder Mietern ein Energieausweis vorgelegt werden. Bei Neubauten oder Sanierungen muss zusätzlich ein Energieausweis mit einer Gebäudeneubewertung ausgestellt werden.
Obligatorische Energieberatung: Wenn es kostenlos ist Also in Ordnung, beim Kauf von Ein- oder Familienhäusern und für Eigentümer auch bei der Renovierung. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, es sei denn, der Anruf ist kostenlos. Beratungen sollten mit einer Person stattfinden, die berechtigt ist, Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz auszustellen. In unserer Datenbank finden Sie auch Energieberater in Ihrer Nähe.


Hinweis: Der Energieausweis gilt für 10 Jahre und muss dann erneuert werden.

– GEG-Nachweise: Abschlusserklärung der Bedingungen für Neubau und Renovierung:

Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Gebäudeeigentümer erstmals zu einem wirksamen Nachweis der Erfüllung der GEG-Anforderungen. Dies gilt grundsätzlich für Neubauten, aber auch für Modernisierungen, wenn eine aktive Neubewertung des Gebäudes durchgeführt wird. Dazu müssen sie nach Abschluss der Arbeiten eine Konformitätserklärung bei der zuständigen Behörde abgeben.

Nach der EnEV 2016 mussten Bauherren eine sogenannte Unternehmererklärung ausstellen,abzugeben, allerdings nur diese aufzubewahren und den Behörden auf Verlangen vorzuzeigen. Die GEG weist auch darauf hin, dass Bundesländer pauschale Regelungen zum Inhalt einer Entsprechenserklärung aufstellen können. Daher wird die Form der Konformitätserklärung von Staat zu Staat unterschiedlich sein.
Das Bundesinstitut für Bauwesen, Stadt- und Raumentwicklungsforschung (BBSR) bietet ein Energiespar-Informationsportal an eine Übersicht über die Umsetzung des GEG in den Bundesländern. 

– Was leistet das Energiegebäudegesetz für den Klimaschutz?

Gebäudedämmung und erneuerbare Energien zum Heizen und Kühlen leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie Energiekontrolle und -management verbessern. Das Energiegebäudegesetz bringt kleine Verbesserungen wie Energiebedarfsausweise, die nun auch Angaben zum Kohlendioxidausstoß enthalten müssen. So können Mieter und Käufer leichter erkennen, ob das Gebäude beim Heizen, Kühlen und Lüften zu viel oder zu wenig Treibhausgase produziert.

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Geldbußen :

Wenn Sie zwei Jahre nach dem Kauf eines gebrauchten Eigenheims die nach den Vorschriften des neuen Rechts geforderten Änderungen nicht vornehmen oder das neu gebaute Eigenheim diesen neuen Anforderungen nicht entspricht, können die Bundesländer wegen Verstößen Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen die GEG.
Die Zweijahresfrist beginnt ab allen Neu- und Gebrauchtgebäuden, die nach dem 01.11.2020 gekauft wurden, wobei Ihnen eine Frist von zwei Jahren gewährt wird, wenn Sie beispielsweise am 01.06.2022 ein gebrauchtes Haus gekauft haben, dann weiter Juni 2024 wird die Gemeinde das Gebäude voraussichtlich inspizieren, nachdem Sie alle erforderlichen Formulare eingereicht haben, die Sie selbst eingereicht haben und nicht von der Firma, die das Projekt gebaut oder das Gebäude renoviert hat.

Was nun. Zukunftsaussichten: Die nächsten Jahre bei der GEG :

Die EnEV hat im Laufe ihrer Lebenszeit viele zum Teil umfangreiche Aktualisierungen und Überarbeitungen erfahren. Dies ist auch bei GEG zu erwarten. Ganz einfach, weil sich wichtige Anforderungen und Fähigkeiten in den kommenden Jahren ändern können. Es wurde jedoch bereits beschlossen, einige mögliche Änderungen im Gesetz selbst umzusetzen:
– 2023 ist zu klären, in welcher Form und in welchem Umfang industriell erzeugte Energieträger in flüssiger oder gasförmiger Form genutzt werden können.
– 2023 werden das Gesetz und die darin enthaltenen Anforderungen überarbeitet und gegebenenfalls angepasst. Dann können beispielsweise strengere Grenzwerte eingeführt werden.
– Bis zum 1. März 2024 sollen die Landesaufsichtsbehörden stehen und erste Stichproben durchgeführt haben.
Das Innovationserfordernis wird bis Ende 2025 vollständig abgeschafft. Stattdessen wird im Zuge der Begutachtung im Jahr 2023 entschieden, ob stattdessen andere Technologien in das Gesetz aufgenommen werden.
– Ab 2026: Bis auf wenige Ausnahmen keine Ölheizung mehr im Neubau.

Einige Fragen und Antworten:

1- Gibt es neue Anforderungen für Neubauten?
Nein, die Anforderungen für Neubauten wurden nicht verschärft.
2-Warum wurde die Energieeinsparverordnung durch das Gebäudeenergiegesetz ersetzt?
Grund dafür ist eine europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie, die einen klimaneutralen Gebäudestandard für Neubauten bis 2050 vorschreibt

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Und was ist mit Strom?

Bei der Ermittlung Ihres Jahres-Primärenergiebedarfs wird Ihr Strom beispielsweise aus einer Photovoltaikanlage großzügiger als bisher berücksichtigt. Eine Selbstbeteiligung kann die Energiebilanz Ihres Hauses erheblich verbessern. Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst Strom erzeugen, zum Beispiel auf einem Dach, und möglichst viel selbst verbrauchen.

Für Wohngebäude wird eine Nennleistung von mindestens 0,02 kW / m² Nutzfläche angesetzt. Hat Ihr Eigenheim also eine Nutzfläche von 250 Quadratmetern, sollte die Leistung Ihrer Solaranlage mindestens 5 kW betragen. Da viele neu installierte Anlagen mindestens 10 kW haben, sollten die Mindestanforderungen kein Thema sein.

Bei einer reinen PV-Anlage können Sie 150 kWh pro kW von der installierten Nennleistung abziehen, bei einer Batteriespeicher-Solaranlage bis zu 200 kWh pro kW. Insgesamt können bis zu 30 Prozent der Solarenergie (nur PV-Anlage) mit Strombedarf verrechnet werden; In Kombination mit einem Stromspeicher erhöht sich der Anteil auf maximal 45 Prozent.

Kritik an der GEG

Aus Sicht des Klimaschutzes steht die GEG jedoch vor einem großen Problem: Wie bereits erwähnt, sind die Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) man hat sich einfach darauf verlassen. Die Bundesregierung wollte die staatliche Förderung für Bauherren nicht so stark erhöhen, dass die Forderungen der Klimaschützer nach Energieeffizienz in Gebäuden erfüllt würden.

So beklagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH), dass die GEG-Anforderungen nicht ausreichen, um bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Dafür ist es notwendig, dass der gesamte Gebäudebestand nach Sanierung dem durchschnittlichen KfW-Effizienzhaus 55 entspricht.

So muss der Energiebedarf Core nur 55 Prozent des GEG-Bedarfs betragen. Neubauten müssen laut DUH mindestens dem KfW-Effizienzhaus 40-Standard entsprechen.

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Welche Kosten entstehen, wenn ich das System in einem neuen oder gebrauchten Zuhause anwende?

Um die Anforderungen des GEG zu erfüllen, entstehen bei erneuerbaren Energien die Kosten für die Dämmung und Heizungsanlage und ggf. für die Lüftungsanlage wie bisher bei der EnEV. Es ist jedoch wichtig, zwischen den verschiedenen Elementen zu unterscheiden:

– Kosten ohnehin: Wenn der Putz an der Fassade zusammenbricht, muss für die Renovierung trotzdem ein Gerüst gebaut werden, z. Was dann die Kosten erhöhen sollte.
– Energiebezogene Kosten: Hinzu kommen die energiebezogenen Kosten für Dämmstoffe und der damit verbundene Mehraufwand.

Typische Kosten für die Wärmedämmung finden Sie in dieser Tabelle:

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* BTF = Bauteilflächenberechnung mit WLS 035
** Bei nicht begehbarer Geschossdecke muss die Oberfläche der Dämmung entsprechend stabilisiert werden.
***Nach EnEV §8 und 9 darf nur auf Sparrenhöhe gedämmt werden.

-Solar thermal: costs for hot water and heating :

Soll die Heizung durch Solarthermie unterstützt und Warmwasser bereitgestellt werden, ist mit höheren Kosten zu rechnen – rund 10.000 Euro für ein durchschnittliches Einfamilienhaus, wie die beiden Beispiele zeigen:

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Gibt es eine Förderung nach dem Gebäudeenergiegesetz?

Das Gesetz hat nichts mit finanzieller Unterstützung zu tun. Energieeffiziente und klimafreundliche Heizsysteme werden jedoch auch durch andere staatliche Regelungen breit unterstützt.
– KFW: Die Bundesregierung hat Anfang 2020 die Förderung aufgrund von Umwelttrends erhöht. Im Rahmen der KfW-Finanzierung gibt es höhere Darlehenstilgungszuschüsse von bis zu 25 Prozent bei Neubauten und bei Altbauten im Zusammenhang mit Sanierungen wurde die Investition mit bis zu 40 Prozent bewilligt. Die KfW-Förderung für Auftragnehmer erfolgt jedoch grundsätzlich nur dann, wenn sie über die GEG-Anforderungen hinausgehen.

– BAFA:Förderung Es gibt auch Programme:
-Heizen mit Erneuerbarer Heizung – zum Beispiel beträgt die Umtauschprämie für eine Ölheizung bis zu 45 Prozent der Investitionskosten
-Verbesserte Heizung durch hocheffiziente Wärmepumpen und hydraulischen Abgleich
-Effizientes Heizen mit BHKW . Systeme
-Energieberatung zu individuellen Energiekonzepten für Sanierung und Neubau

Ressourcen und wichtige Websites:

1-  www.co2online.de 

2- www.immonet.de

3- www.enbw.com/blog 

4- www.knaufinsulation.de

 

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