Austauschpflicht für alte Kessel? Ja, die gibt es noch! Nach 30 Jahren erreichen bestimmte Öl- und Gasheizungen ihr Lebensende: Einige Kessel, die vor 1995 eingebaut wurden, müssen noch in diesem Jahr ausgetauscht werden. Zudem ist der Betrieb älterer Holzöfen möglicherweise nicht mehr zulässig. skizzieren, welche Heizungen und Feuerstätten 2025 der Austauschpflicht unterliegen.
Welche Kessel müssen 2025 auslaufen?
- Alte Ölheizungen und Gasheizungen :
Tatsächlich müssen relativ wenige Heizungen ausgetauscht werden. Denn nur alte Konstanttemperaturkessel aus der Zeit vor 1995, die mit Öl oder Gas betrieben werden, unterliegen der Austauschpflicht im GEG 2024. Da Niedertemperatur- und Brennwertkessel jedoch schon seit Jahrzehnten in der Verordnung stehen und nicht von der Regelung erfasst werden, dürften nur sehr wenige Kessel vom Betriebsverbot betroffen sein. Wer allerdings eine Altbauimmobilie erwirbt, die lange leer stand oder sehr alte Eigentümer hatte, sollte beispielsweise das Typenschild der Heizungsanlage untersuchen, um das Alter des Heizkessels festzustellen. Alternativ können Eigentümer den Bericht des Schornsteinfegers oder die Bauunterlagen zu Rate ziehen. Liegen Ihnen keine Informationen mehr vor, können Sie den Schornsteinfeger fragen oder das Alter der Heizungsanlage im Rahmen einer Wartung klären lassen.
- Wichtig zu wissen:
Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon länger in ihrer Immobilie wohnen, sind grundsätzlich von der Verpflichtung zum Austausch der Heizungsanlage befreit. Bei einem Eigentümerwechsel wird diese Verpflichtung neu fällig. Die neuen Eigentümer haben eine Frist von zwei Jahren, um die Heizungsanlage auszutauschen. Diese Modernisierungsregelung ist durch das Energiegesetz (GEG)
2- Alte Kamine und Kachelöfen :
Ende 2024 ist die letzte Nachrüstungspflicht für alte Kamine und Kachelöfen ausgelaufen. Damit müssen Öfen, die zwischen 1995 und 21. März 2010 gebaut wurden, nun die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nach der 1. BImSchVErste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einhalten. Bei Anlagen, die die Werte nicht einhalten, ist ein Weiterbetrieb nicht mehr zulässig. Informationen darüber, ob ein bestehender Ofen betroffen ist, finden Sie im Kaminbescheid des zuständigen Bezirksschornsteinfegers.
- Wichtig zu wissen: Auch hier gibt es Ausnahmen! Diese gelten für Herde und Öfen, wenn die Wohneinheit komplett über den einzelnen Kamin mit Wärme versorgt wird sowie für eingemauerte Einsätze.
- Diese Regelungen gelten 2025 für den Heizungsaustausch:
Auch wenn bereits im Februar 2025 Wahlen stattfinden und einige Parteien versprechen, das sogenannte Heizgesetz zurückzuziehen (also die letzte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes) – aktuell ist das GEG 2024 die gültige Rechtsgrundlage für Sanierungen. Daher muss beim Einbau einer neuen Heizung weiterhin überwiegend auf erneuerbare Energien gesetzt werden. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil der CO2-Preis Anfang 2025 nochmals gestiegen ist und das Heizen mit Gas und Öl damit nochmals teurer geworden ist.
- Auf Ausfall mit altem Heizkessel vorbereitet sein / Informieren Sie sich:
rechtzeitig über neue Heizung Erreichen Öl- und Gasheizungen ein hohes Betriebsalter, sind die Heizkosten oft höher als nötig. Zudem droht ein unerwarteter Ausfall des Heizkessels. Daher sollten sich Eigentümer rechtzeitig über neue Heizungen informieren, um bei einem Heizungsausfall handlungsfähig zu sein. Die attraktive Förderung hilft aktuell bei der Finanzierung einer neuen Heizungsanlage:
- Heizkostenzuschuss im Mehrfamilienhaus:
Der Vorteil eines rechtzeitigen Heizungstauschs liegt darin, dass neue Heizungen deutlich bessere Wirkungsgrade aufweisen und sich die Anschaffungskosten in vielen Fällen bereits nach wenigen Jahren amortisieren. Zusätzlich sind die Einsparpotenziale durch eine Optimierung der Heizungsregelung und -hydraulik zu berücksichtigen.