Ökologischer Wirtschaftsblog

Heating season 2024 25 What owners need to know now

Heizsaison 2024/25: Wichtige Informationen für Eigentümer

Die Heizsaison 2024/2025 begann früher als üblich, und Anfang September sanken die Temperaturen so stark, dass die Heizungen aus ihrem Sommerschlaf geweckt wurden. Nach einer kurzen Warmphase ist die Heizsaison nun in vollem Gange. Für Hauseigentümer wurden wichtige Informationen zu Heizkosten, Systemaustausch und verfügbaren Förderungen für die Saison zusammengestellt.

  • Heizspiegel 2024:
    Die Heizkosten sind gesunken, während die Fernwärme deutlich zugenommen hat. Zeitgleich mit Beginn der Heizsaison 2024/25 wurde der Bericht „Heizspiegel 2024“ veröffentlicht. Dieser Jahresbericht enthält Einzelheiten zu Heizkosten, privatem Energieverbrauch und möglichen Kosteneinsparungen. Die Ergebnisse der letzten Heizsaison zeigen, dass die Heizkosten in bestimmten Fällen immer noch deutlich höher sind als vor der Energiekrise 2022. Umgekehrt ist das Heizen mit einer Wärmepumpe deutlich wirtschaftlicher geworden als Alternativen auf Basis fossiler Brennstoffe. Zur Veranschaulichung: Ein durchschnittlicher Haushalt in einem Mehrfamilienhaus (70 m²) hatte im Jahr 2023 1.330 Euro an Gasheizkosten zu zahlen, was einer Senkung von 10 Prozent (145 Euro) gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auch die Heizkosten für Wärmepumpen, Holzpellets und Heizöl sind deutlich gesunken, nämlich um 28, 20 bzw. 19 Prozent. Die Fernwärme hingegen verzeichnete einen Anstieg von 8 Prozent.
  • Preise für Gas und Heizöl, Holzpellets und Strom:
    Eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass die aktuelle Heizsaison mit niedrigeren Kosten als die vorherige begonnen hat: Die Erdgaspreise sind im Jahresvergleich um durchschnittlich 6 Prozent gesunken, die Heizölkosten sanken um 23 Prozent. Der aktuelle Durchschnittspreis für Gas liegt bei 11,41 Cent/kWh. Heizöl kostet derzeit rund 92 Euro pro Hektoliter. Auch die Holzpelletspreise sind im September leicht gesunken, die Heizkosten liegen nun bei rund 5,5 Cent pro Kilowattstunde. Die durchschnittlichen Stromkosten betragen 25,8 Cent pro Kilowattstunde, wobei durch spezielle Wärmepumpentarife günstigere Tarife verfügbar sind. Insbesondere erzeugen Wärmepumpen ungefähr drei Einheiten Wärme pro Einheit Strom, wodurch ein direkter Preisvergleich mit den Gas-KWh-Preisen unpraktisch ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Heizkostenrechnung nicht nur von den Brennstoff- und Strompreisen, sondern auch von Faktoren wie der Härte der Wintersaison beeinflusst wird.

  • Achtung: Immer mehr Fake-Tankstellen! Auffallend niedrige Preise als Lockmittel:
    Zum Start der Heizsaison warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor betrügerischen Webseiten. Immer mehr Fake-Shops für Heizöl und Brennholz werden entdeckt. Verbrauchern wird geraten, bei außergewöhnlich niedrigen Preisen wachsam zu bleiben. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, vor einem Kauf die Seriosität des Anbieters genau zu prüfen und ungewöhnlichen Zahlungsaufforderungen, insbesondere Vorauskasse, mit Vorsicht zu begegnen. Betrügerische Webseiten lassen sich oft an gefälschten Gütesiegeln oder einem fehlenden Impressum erkennen. Verbrauchern wird geraten, folgende Aspekte bei einem Online-Shop vor einem Kauf genau zu prüfen:

Gibt es mehrere, insbesondere kundenfreundliche Zahlungsarten, oder steht am Ende des Bestellvorgangs nur die Zahlung per Vorkasse zur Verfügung? Verbraucher sind besser geschützt, wenn sie Online-Händler wählen, die bis zur endgültigen Kaufbestätigung verschiedene kundenfreundliche Zahlungsmöglichkeiten anbieten. Zu den sicheren Zahlungsarten zählen die Zahlung auf Rechnung oder per Lastschrift. Bei Zahlung auf Rechnung müssen Verbraucher erst bei Erhalt der Ware zahlen. Zudem können Zahlungen per Lastschrift innerhalb einer achtwöchigen Frist rückgängig gemacht werden.

  • Ist eine nachprüfbare Anbieteradresse im Impressum vorhanden?
  • Sind Angebot und Preis mit allen notwendigen Angaben versehen?
  • Sind Lieferbedingungen und -kosten richtig ausgewiesen?
  • Gibt es Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrung?
  • Wird mit einem vertrauenswürdigen Gütesiegel wie „Trusted Shop Garantie“ (Trusted Shops), „s@fer-shopping“ (TÜV Süd) und „EHI Geprüfter Onlineshop“ (EHI Retail Institute GmbH) geworben? –> Wichtig: Diese Siegel bieten allerdings nur eine verlässliche Orientierung, wenn man auf das Logo klickt und auf die Homepage des Prüfunternehmens weitergeleitet wird.
  • Kostenlose Fälschershop-Suche nutzen:
    Die Fälschershop-Suche der Verbraucherzentrale NRW durchsucht das Internet mithilfe künstlicher Intelligenz kontinuierlich nach Fälschershops. Dabei werden verschiedene Kennzeichen unseriöser Shops geprüft, darunter ein fehlendes Impressum, eine fehlende Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie technische, sprachliche und strukturelle Merkmale. Verbraucher können einen Shop schnell einschätzen, indem sie dessen URL auf www.fakeshop-finder.nrw eingeben. Innerhalb von Sekunden erhalten sie ein ampelkodiertes Ergebnis: Rot bedeutet große Vorsicht, Gelb rät zu Vorsicht und genauerer Prüfung vor dem Kauf und Grün bedeutet, dass der Shop seriös erscheint.

Für Eigenheimbesitzer ist der Heizkostenzuschuss ab sofort verfügbar. Ab dem 30. September 2024 können sie nach dem Austausch ihrer Heizungsanlage ihre Unterlagen bei der KfW einreichen. Das Prüfverfahren dauert voraussichtlich zwei bis fünf Wochen, danach werden die Zuschüsse ausgezahlt. Die ersten Auszahlungen der Zuschüsse sind für den 31. Oktober vorgesehen.

Andere Immobilienbesitzer müssen sich in Geduld üben: Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen mit Modernisierungen im Gemeinschaftseigentum können ihre Unterlagen voraussichtlich im November 2024 einreichen. Vermieter von Einfamilienhäusern und einzelnen Eigentumswohnungen, die Modernisierungen an ihrem alleinigen Eigentum vornehmen, können ihre Nachweise ab Februar 2025 einreichen und den Zuschuss erhalten.

  • Für diejenigen, die einen Zuschuss für eine neue Heizungsanlage beantragen, ist es wichtig zu wissen, dass das Standardantragsverfahren Anfang September begonnen hat. Denken Sie daran, dass Sie den Förderantrag vor Beginn der Renovierungsarbeiten einreichen müssen!
  • KfW-Heizkostenzuschuss Schritt für Schritt beantragen
    Erste Statistiken zum Heizkostenzuschuss liegen vor: Knapp 68 Prozent der Antragsteller suchen nach Fördermitteln für Luft-Wärmepumpen. Überraschenderweise entfallen rund 25 Prozent der Anträge auf Luft-Luft-Wärmepumpen, umgangssprachlich Split-Klimageräte. Zwar ist der Einsatz von Klimageräten zum Heizen hierzulande wenig verbreitet, doch insbesondere als Ersatz für Nachtspeicherheizungen oder Standöfen können sie eine wirksame Alternative sein.
  • Warum Gas- und Ölheizungen keine Zukunft haben: Steigt der CO2-Preis 2025 weiter?
  • Im ersten Halbjahr 2024 wurden knapp 280.000 Gas- und Ölheizungen installiert. Was angesichts der aktuellen Brennstoffpreise wirtschaftlich erscheint, könnte in Zukunft teuer werden. Denn ab 1. Januar 2025 steigt der Preis für eine Tonne Kohlendioxid um zehn Euro auf 55 Euro. Der CO2-Preis pro Liter Heizöl beträgt dann rund 17 Cent. Für ein Einfamilienhaus mit einem jährlichen Heizölverbrauch von 2.000 Litern steigen die CO2-preisbedingten Kosten von 287 Euro auf 350 Euro pro Jahr. Für einen Haushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden steigen die Kosten von 194 Euro im Jahr 2024 auf 237 Euro im Jahr 2025.

Ab 2027 könnten die Heizkosten durch die Einführung eines europäischen Emissionshandelssystems für Brennstoffe deutlich steigen, wodurch das Heizen mit Öl und Gas voraussichtlich deutlich teurer wird. Dies geht aus der Prognose des Münchner Forschungsinstituts für Wärmeschutz hervor. Zudem birgt das GEG 2024 eine potenzielle finanzielle Falle für neue Öl- und Gasheizungen: Ab 2029 ist eine schrittweise Umstellung auf Bioöl oder Biogas vorgeschrieben.

  • Wichtig zu wissen: Der CO2-Preis gilt nicht für Wärmepumpen, Pelletheizungen und Fernwärme.
  • Bis Ende 2024 ist eine Nachrüstungspflicht für alte Feuerstätten vorgeschrieben. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz legt für Feuerstätten und Kachelöfen Grenzwerte von 150 Milligramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas fest. Überschreitet ein Ofen diese Grenzwerte, müssen Besitzer ihn bis Ende 2024 entweder mit einem neuen Filter nachrüsten, austauschen oder außer Betrieb nehmen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den bereitgestellten Ressourcen.

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