Viele Eigentümer starten mittlerweile eine Sanierung mit einer Energieberatung und einem sogenannten iSFP – dem individuellen Sanierungsfahrplan. Dadurch erhalten Sie eine gute Planungsgrundlage und eine höhere spätere Sanierungsfinanzierung. Was viele Eigentümer nicht wissen: Die Kosten für einen Förderantrag beim BEG, die Fachplanung und die Baubegleitung bei der Sanierung sind nicht darin enthalten!
Doch wie viel kosten Energieberatung und iSFP eigentlich? Ein Überblick.
Der Frage liegt ein Missverständnis zugrunde – denn viele Eigentümer glauben, dass die Bauüberwachung der im Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlenen Einzelmaßnahmen und die Einreichung des Förderantrags auch durch die Kosten für den iSFP abgedeckt sind. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn es handelt sich hierbei um unterschiedliche Leistungen, die Energieberater gesondert erbringen und gesondert abrechnen:
- Energieberatung im Zuge der Erstellung eines iSFP:
Fachplanung / Baubegleitung / Einreichung von Förderanträgen inkl. Erstellung von TPB/TPN beim BAFA bzw. BzA/BnD bei der KfW - Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich sind ebenfalls eigenständige Leistungen eines Energieberaters und nicht in den Kosten eines iSFP enthalten.
Wie hoch sind die Kosten für die Energieberatung im Rahmen eines iSFP?
Im Durchschnitt liegen die Kosten für eine Sanierungsplanung bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bei rund 2.000 Euro. Davon wird die BAFA-Förderung in Höhe von 80 Prozent (max. 1.300 Euro) abgezogen.
Die Kosten für einen iSFP im Allgemeinen:
- Mindestens 1.625 Euro für eine EFH/ZFH (minus 80 % BAFA-Förderung von maximal 1.300 Euro). Der Eigenanteil des Eigentümers beträgt dann mindestens 325 Euro.
- Mindestens 2.125 für eine MFH (minus 80 % BAFA-Förderung von maximal 1.700 Euro). Der Eigenanteil des Eigentümers beträgt dann mindestens 425 Euro.
- Die Erläuterung des iSFP im Rahmen einer Hauseigentümerversammlung wird vom BAFA zusätzlich mit 500 Euro gefördert.
Das kosten Bauüberwachung, Fachplanung und Förderanträge:
Werden Sanierungsmaßnahmen aus dem iSFP nach der Energieberatung umgesetzt, muss der Eigentümer seinen Energieberater (kann auch eine andere Person als derjenige sein, der den iSFP erstellt hat) gesondert beauftragen. Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Sanierungsmaßnahmen und dem Aufwand des Energieberaters. Bei einer ersten Kalkulation der Energieberatungsleistung ist mit rund fünf Prozent der Kosten der Sanierungsmaßnahme zu rechnen. Für diese Leistung der fachgerechten Planung und Baubegleitung durch einen Energieberater erhalten Sanierer einen gesonderten Zuschuss von 50 Prozent, der zusammen mit der Sanierungsmaßnahme beantragt wird.
Das Leistungsspektrum rund um den Förderantrag ist groß und zeigt, dass das Einreichen des Antrags nicht ausreicht: Die Leistungen reichen von Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzepten über Berechnungen zur Nachweisführung und Unterstützung bei der Angebotseinholung bis hin zur Rechnungsprüfung und Baustellenbegehungen.
Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Umfang und Kosten der Leistungen vor der Zusammenarbeit mit dem Energieberater ausführlich geklärt und schriftlich festgehalten werden.